Entwurf zur Entscheidungshilfe zum Lungenkrebs-Screening

Niedrig-Dosis-Computertomografie
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Symbolbild zur Low-Dose-CT
© ilovecoffeedesign/stock.adobe.com
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Die Aufnahme des Lungenkrebs-Screenings mit Low-Dose-CT als Kassenleistung ist in Vorbereitung. Die Versicherteninformation soll Basis sein für die informierte Entscheidung über die Teilnahme.

Lungenkrebs zählt zu den häufigsten Krebsformen in Deutschland, etwa 85 Prozent der Erkrankungen treten bei Raucherinnen und Rauchern auf. Da Lungenkrebs oft erst in einem späten Stadium entdeckt wird, lebt fünf Jahre nach der Diagnose nur noch ein Fünftel bis ein Sechstel der Betroffenen. Ein Lungenkrebs-Screening mittels Low-Dose-CT bietet deshalb starken aktiven und ehemaligen Raucherinnen und Rauchern mehr Vorteile als Nachteile – das zeigten die beiden Nutzenbewertungen des IQWiG im Jahr 2020 und 2024.

Einsatz der Low-Dose-CT

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) plant daher, ein Screening auf Lungenkrebs mittels Low-Dose-CT in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Die rechtliche Grundlage dafür schafft eine im Juli 2024 in Kraft getretene Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV). Demnach darf eine Niedrigdosis-Computertomografie zur Früherkennung von Lungenkrebs bei starken (Ex-)Raucherinnen und -Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren eingesetzt werden, die mindestens 25 Jahre ohne lange Unterbrechung geraucht und dabei 15 Packungsjahre (Jahre mal Packung pro Tag) erreicht haben.

Entwurf der Versicherteninformation

Vor diesem Hintergrund hatte der G-BA im September 2024 das IQWiG beauftragt, eine Versicherteninformation zu erstellen, die umfassend über das Angebot informieren und als Entscheidungshilfe die informierte Entscheidung über die Teilnahme am Lungenkrebs-Screening unterstützen soll. Der Entwurf der Versicherteninformation soll den Ablauf des Verfahrens und der Untersuchung erklären und ausführlich Vor- und Nachteile sowie mögliche Ergebnisse der Früherkennung beleuchten. „Die Früherkennung von Lungenkrebs hat Vorteile und Nachteile. Die Entscheidungshilfe unterstützt beim persönlichen Abwägen für oder gegen die Teilnahme am Lungenkrebs-Screening“, sagt Klaus Koch, Leiter des Ressorts Gesundheitsinformation beim IQWiG.

Abwägung im Einzelnen

Eine Abwägung hat laut IQWiG besonderes Gewicht:

  • Das Lungenkrebs-Screening könne das Risiko verringern, in den nächsten 10 Jahren an Lungenkrebs zu sterben. Von 1.000 starken Raucherinnen und Rauchern hätten etwa 5 bis 6 diesen Vorteil.
  • Es könne aber auch dazu führen, dass Krebs gefunden wird, der sich ohne Früherkennung nie bemerkbar gemacht hätte. Mit diesem Nachteil müssten 7 von 1.000 Personen rechnen.

Um die Entscheidung zu unterstützen, soll die Versicherungsinformation zudem bei der Klärung der eigenen Präferenzen helfen. Das soll anhand von Fragen wie „Was ist Ihnen bei der Entscheidung wichtig?“ oder „Wie weit sind Sie mit Ihrer Entscheidung?“ und Hinweisen auf weitere Informationen und Fragen für das Arztgespräch gewährleistet werden. Derzeit berät der G-BA den Entwurf der IQWiG-Versicherteninformation zusammen mit der Richtlinie zur Einführung des Lungenkrebs-Screenings. Sollten sich aus diesen Beratungen Konkretisierungen ergeben, so sollen diese vom G-BA im vorliegenden Entwurf ergänzt werden. So soll jene Fassung der Versicherteninformation entstehen, die künftig im Rahmen des Verfahrens zur Teilnahme am Lungenkrebs-Screening verwendet werde.

Der Entwurf steht hierzum Download bereit.

 

Quelle: IQWiG

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