Früherkennung von Lungenkrebs bei Raucherinnen und Rauchern

G-BA nimmt Beratungen auf
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Beratungen zur Früherkennung von Lungenkrebs bei Raucherinnen und Rauchern mittels Niedrigdosis-Computertomographie eingeleitet.

In Kürze wird die strahlenschutzrechtlich erforderliche Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) erwartet. Nach Inkrafttreten der Verordnung hat der G-BA eine Frist von 18 Monaten, um über die Einführung der Leistung zu entscheiden.

Dazu Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung: „Lungenkrebs verursacht im frühen Stadium meist keine Beschwerden, deshalb wird er oftmals erst spät diagnostiziert. Der mit Abstand bedeutendste Risikofaktor für Lungenkrebs ist Tabakrauch. Die Untersuchung mittels Niedrigdosis-Computertomographie wird sich daher speziell an aktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher richten. Im Auftrag des G-BA hatte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bereits 2020 eine Bewertung vorgenommen und festgestellt, dass der Nutzen der Untersuchung den Schaden überwiegt.“

Lelgemann weiter: „In der Rechtsverordnung des BMUV werden wesentliche Kriterien festgelegt, nach denen die Untersuchung mittels Niedrigdosis-Computertomographie strahlenschutzrechtlich zulässig ist. Das sind beispielsweise Anforderungen an die Qualifikation des ärztlichen Personals sowie an die Durchführung und die Befundung der Aufnahmen. Der G-BA hat das IQWiG mit einer Aktualisierung seiner Nutzenbewertung beauftragt, damit der aktuelle wissenschaftliche Stand in die Beratungen einfließt.“

Quelle: G-BA

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