Früherkennung von Lungenkrebs bei Raucherinnen und Rauchern
In Kürze wird die strahlenschutzrechtlich erforderliche Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) erwartet. Nach Inkrafttreten der Verordnung hat der G-BA eine Frist von 18 Monaten, um über die Einführung der Leistung zu entscheiden.
Dazu Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung: „Lungenkrebs verursacht im frühen Stadium meist keine Beschwerden, deshalb wird er oftmals erst spät diagnostiziert. Der mit Abstand bedeutendste Risikofaktor für Lungenkrebs ist Tabakrauch. Die Untersuchung mittels Niedrigdosis-Computertomographie wird sich daher speziell an aktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher richten. Im Auftrag des G-BA hatte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bereits 2020 eine Bewertung vorgenommen und festgestellt, dass der Nutzen der Untersuchung den Schaden überwiegt.“
Lelgemann weiter: „In der Rechtsverordnung des BMUV werden wesentliche Kriterien festgelegt, nach denen die Untersuchung mittels Niedrigdosis-Computertomographie strahlenschutzrechtlich zulässig ist. Das sind beispielsweise Anforderungen an die Qualifikation des ärztlichen Personals sowie an die Durchführung und die Befundung der Aufnahmen. Der G-BA hat das IQWiG mit einer Aktualisierung seiner Nutzenbewertung beauftragt, damit der aktuelle wissenschaftliche Stand in die Beratungen einfließt.“
Quelle: G-BA
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