Elektronische Patientenakte: Nachbesserungen gefordert
Für die künftige elektronische Patientenakte (ePA) wurden in der vergangenen Gesellschafterversammlung der gematik GmbH die Grundlagen für ihre technische Umsetzung zum 15. Januar 2025 gelegt. Nach einer Erstellungs- und Kommentierungsphase für die benötigten fachlichen Konzepte und technischen Spezifikationen sollten die Gesellschafter über ein umfangreiches Dokumentenpaket der „ePA für alle“ entscheiden.
Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Deutscher Apothekerverband (DAV) haben verdeutlicht, dass eine sinnvolle ePA einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten leisten könne und solle. Die „ePA für alle“ müsse daher einen deutlichen Mehrwert zu den derzeit von den Krankenkassen anzubietenden elektronischen Patientenakten vorweisen.
„Es fehlen nach wie vor elementare Bestandteile"
„Dies ist leider in der nun für den Start der ,ePA für alle‘ vorgesehenen Basisversion nicht ausreichend erkennbar. Es fehlen nach wie vor elementare Bestandteile, die für eine nutzenstiftende Verwendung im Versorgungsalltag benötigt werden. So ist zum Beispiel keine Volltextsuche der Inhalte einer elektronischen Patientenakte möglich, ein zentraler Virenscanner für die Inhalte der ePA ist ebenfalls nicht vorgesehen“, kritisieren die Vertreter der Heilberufe. Zwar solle der im Gesetz geforderte digitale Medikationsprozess noch für den Start der ePA nachspezifiziert werden. Alle anderen Kritikpunkte sollten jedoch entweder gar nicht oder erst in Nachfolgeversionen der ePA berücksichtigt werden. Letztlich hätten diese offenen Punkte dazu geführt, dass keine Leistungserbringerorganisation in der gematik der Freigabe des Dokumentenpakets zugestimmt habe.
„Schon die ePA, die die Kassen seit Beginn 2021 anbieten mussten, hat wegen unzureichender Praktikabilität bei Patienten und Ärzten keine Resonanz gefunden. Die neue ePA, die ‚ePA für alle‘, darf diesen Geburtsfehler nicht wiederholen. Hier muss schnell nachgearbeitet werden, damit insbesondere die Suchfunktion möglichst von Anfang an Ärztinnen und Ärzte bei der Nutzung der ePA in der Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten unterstützt“, fordert Erik Bodendieck, Co-Vorsitzender des Ausschusses „Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung" der Bundesärztekammer.
Quelle: BÄK
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