Die aktuellen Nutzungszahlen der elektronischen Patientenakte (ePA) sind aus Sicht der Bundesregierung nicht zufriedenstellend. Unter anderem sei dies auf den hohen Aufwand bei der Beantragung einer ePA zurückzuführen, heißt es in der Antwort (20/7896) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/7441) der Linksfraktion. Insoweit bestehe dringender Handlungsbedarf. Bis Ende Juni 2023 wurden den Angaben zufolge nur 704.050 elektronische Patientenakten angelegt. Der Koalitionsvertrag sehe eine Umgestaltung der ePA zu einer widerspruchbasierten Anwendung (Opt-out) vor. Im Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) sei geplant, dass Versicherten künftig automatisch von ihrer Krankenkasse eine ePA zur Verfügung gestellt werde, es sei denn, sie widersprächen. So sollte eine gleichberechtigte Teilhabe aller gesetzlich Versicherten an den Vorzügen der ePA für die Versorgung gewährleistet werden. Die elektronische Patientenakte (ePA) soll so allen gesetzlich Versicherten ab Anfang 2025 automatisch zur Verfügung stehen und sämtliche Informationen rund um die eigene Gesundheit des jeweiligen Versicherten speichern.
Freiwillige ePA-Nutzung seit Anfang 2021
Auf freiwilliger Basis können die Kassenpatienten die ePA bereits seit dem 1. Januar 2021 nutzen. Das tut bislang allerdings weniger als ein Prozent der rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten. Denn Versicherte müssen bei ihrer Krankenkasse aktiv die ePA-Einrichtung veranlassen (Opt-in-Verfahren). Der Gesetzgeber setzt nun auf den Wechsel zum Opt-out-Verfahren, bei dem die ePA automatisch angelegt wird, sofern von Versichertenseite nicht aktiv Widerspruch erhoben wird. Das BMG hofft, dass damit bis Ende 2024 rund 80 Prozent der gesetzlichen Versicherten die ePA nutzen werden.
KBV-Sorge
Eine Opt-Out-Regelung für Patienten hält auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für sinnvoll. Aber die Vorstellung, dass Krankenkassen aufgrund der Auswertung von Abrechnungsdaten ihre Versicherten warnen können, unter Umständen an schweren Erkrankungen zu leiden, sei nur „gruselig".
Quellen: Deutscher Bundestag, KBV
Artikel teilen