Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Auslaufen noch unklar

Herbst- und Winterwelle entscheidend
ab
Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Herbst- und Winterwelle entscheidend
© hkama/stock.adobe.com
Newsletter­anmeldung

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Der MT-Dialog-Newsletter informiert Sie jede Woche kostenfrei über die wichtigsten Branchen-News, aktuelle Themen und die neusten Stellenangebote.


* Pflichtfeld

Während die Rufe der Länder nach einem Ende der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht lauter werden, lässt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach offen, ob die Impfpflicht zum Jahresende ausläuft oder verlängert wird.  

Über eine Verlängerung werde zu gegebener Zeit zu entscheiden sein, hieß es dazu am 24. Oktober aus dem Gesundheitsministerium auf unsere Anfrage. Die Länder Bayern, Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg plädieren derweil vehement für eine ein Ende der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht. Die drei Landesgesundheitsminister Petra Köpping (SPD), Klaus Holetschek (CSU) und Heike Werner (Linke) setzen sich in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dafür ein, die zum Jahresende auslaufende Impfpflicht nicht zu verlängern. Der baden-württembergische Ressortchef Manne Lucha (Grüne) schloss sich an. Auch Bremens Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke) habe sich dafür ausgesprochen, die Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Heimen zum Jahresende auslaufen zu lassen, berichtet Radio Bremen. 

Personalmangel verschärft

Anlass der Appelle ist die Befürchtung, dass die Impfpflicht den Personalmangel im Gesundheitswesen noch verschärft. Weitere Expertinnen und Experten des Gesundheitswesens fordern bereits seit geraumer Zeit , die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu kippen, so zum Beispiel die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Lauterbach macht eine mögliche Verlängerung der Impfpflicht nach wie vor vom Verlauf der Herbst- und Winterwelle abhängig. Wann darüber entschieden wird, ist derzeit offen.

Notwendige Maßnahme

„Die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht in § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Dezember 2021 war eine notwendige Maßnahme, um den Schutz von Personen in besonders vulnerablen Settings zu verbessern und die Funktionsfähigkeit des Gesundheits- und Pflegewesens in Deutschland zu gewährleisten“, antwortete das Bundesgesundheitsministerium auf unsere Anfrage. Der Minister habe sich zum Umgang mit der Impfpflicht bereits mehrfach geäußert, zuletzt bei der Regierungsbefragung am Mittwoch, den 12. Oktober (40:25). Dort hatte er erklärt: „Wir beschäftigen uns derzeit mit der Entwicklung der Pandemie in der Herbst- und Winterwelle, und wir werden von dem Verlauf der Herbst und Winterwelle abhängig machen, wie wir mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht umgehen.“ 

Artikel teilen

Online-Angebot der MT im Dialog

Um das Online-Angebot der MT im Dialog uneingeschränkt nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig mit Ihrer DVTA-Mitglieds- oder Abonnentennummer registrieren.

Stellen- und Rubrikenmarkt

Möchten Sie eine Anzeige in der MT im Dialog schalten?

Stellenmarkt
Industrieanzeige