Die Vielzahl von Akteuren mit verteilten Verantwortlichkeiten behindere die Digitalisierung im Gesundheitswesen ungemein, erläuterte Cantner. Zudem erschwere die nach wie vor geringe Akzeptanz bei Leistungserbringern die flächendeckende Nutzung digitaler Gesundheitsanwendungen.
Adäquate Vergütung
Telemedizinscher Leistungen vergüteten Krankenkassen beispielsweise mit geringeren Sätzen als vergleichbare konventionell erbrachte Leistungen. Um die Akzeptanz von digitalen Gesundheitsanwendungen und Telemedizin zu erhöhen, sollte besser über Funktionsweise, Handhabung und Mehrwert dieser Anwendungen informiert werden, vertritt die Expertenkommission.
Andere Länder besser
Dass bei Gesundheitsdaten ein Spannungsverhältnis zwischen IT-Sicherheit und Datenschutz auf der einen und den Potenzialen der Datennutzung auf der anderen Seite besteht, ist der Expertenkommission klar. Das dürfe aber nicht zu „überlangen Einführungszeiträumen“ von 15 bis 16 Jahren wie bei der Elektronischen Patientenakte, und dem E-Rezept (derzeit sogar gestoppt) führen, betonte Cantner. „Das sind Entwicklungszeiträume wie beim Flughafen Berlin Brandenburg. Das sollte so nicht sein, andere Länder sind da deutlich besser.“ Als Vorreiter betrachtet er Österreich, Spanien und Estland und Dänemark. Dort wurden Ärztinnen und Ärzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen und die Krankenkassen „an Bord geholt“. Cantner: „Das hat man in Deutschland sträflich vernachlässigt.“
Es braucht eine Digitalisierungsstrategie
Sein Fazit: „A und O ist: Die Bundesregierung braucht eine Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitssystem. Wir brauchen eine koordinierende Stelle, die das Ganze in die Hand nimmt und die auch Durchsetzungskompetenzen hat.“ Ausdrücklich begrüßt hat die Expertenkommission das im Koalitionsvertrag angekündigte Gesundheitsdatennutzungsgesetz. Das senke den administrativen Aufwand für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Quelle: Expertenkommission Forschung und Inovation (EFI)
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