Bund muss sich dauerhaft an Finanzierung des ÖGD beteiligen
Der neue Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) reagierte damit auf einen aktuellen Beschluss des Bundestags-Haushaltsausschusses, die finanzielle Beteiligung des Bundes am Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) nicht über 2026 hinaus zu verlängern. „Es springt viel zu kurz, die finanzielle Verantwortung für einen krisenresilienten ÖGD jetzt wieder ausschließlich auf Länder und Kommunen abzuwälzen“, warnte Lucha.
Mitverantwortung des Bundes
„Es war richtig, zu Beginn der Pandemie den Pakt für den ÖGD aufzusetzen. Hierfür sind wir dem Bund dankbar. Aber es ist zwingend, dass wir gemeinsam diesen Weg jetzt konsequent fortsetzen. Die angestoßenen Erneuerungen können wir nur zu Ende bringen, wenn es eine auskömmliche Finanzierung gibt. Nur so gelingt gleichmäßig und gleichwertig eine nachhaltige Ausstattung des ÖGD. Denn die Gesundheit der Bevölkerung muss weiterhin an erster Stelle stehen. Der Bund muss hierfür auch künftig eine Mitverantwortung übernehmen.“
Gegen künftige Krisen wappnen
Baden-Württemberg stellt sich dieser Verantwortung schon seit 2020 in besonderem Maße: Alle 667 Stellen, die dem Land über den Pakt für den ÖGD zugegangen sind, wurden als unbefristete Stellen ausgeschrieben. Die Paktmittel des Bundes sind eine Anschubfinanzierung, jenseits derer das Land in die Presche springt. „Es wird doch insgesamt niemand bestreiten, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst bis zur Pandemie ein Schattendasein führte“, sagte Lucha. „Außer den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern hat dessen schlechte Ausstattung niemanden gekümmert. Durch die Pandemie hat sich dies zum Glück verschoben. Um den ÖGD auch gegen künftige Krisen zu wappnen, dürfen wir aber jetzt alle miteinander nicht nachlassen. Ein Zurück zum Status quo ante darf es nicht geben, auch für den Bund nicht.“
Quelle: GMK
Artikel teilen