Premium Rechtliches

Arbeitsschutz schwerbehinderter oder diesen gleichgestellter Arbeitnehmer

Elske Müller-Rawlins, Claudia Hain
Titelbild des Beitrags zu den rechtlichen Aspekten des Arbeitsschutzes schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Arbeitnehmer
© MQ-Illustrations, stock.adobe.com
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Werden schwerbehinderte oder ihnen nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte Arbeitnehmer in einem Betrieb beschäftigt, so haben diese Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch darauf, so beschäftigt zu werden, dass sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können (§ 164 Abs. 4 Nr. 1 SGB IX).

Tritt die Schwerbehinderung während des laufenden Arbeitsverhältnisses ein, gehört hierzu auch die Ermöglichung der stufenweisen Wiedereingliederung, wenn aufgrund ärztlicher Prognose mit einer Wiederherstellung der vollen oder teilweisen Arbeitsfähigkeit zu rechnen ist. Stellt sich heraus, dass die bisherige vertraglich geschuldete Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann und steht im Betrieb ein freier Arbeitsplatz zur Verfügung, auf dem eine den Fähigkeiten und Kenntnissen des Arbeitnehmers entsprechende Beschäftigung möglich ist, so ist dem Arbeitnehmer der Abschluss eines Arbeitsvertrags bezüglich dieses Arbeitsplatzes anzubieten. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber in jedem Fall darauf zu achten, dass der Arbeitnehmer nicht überfordert, aber auch nicht unterfordert wird.

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