Arbeitsschutz
So regeln zum Beispiel §§ 15 ff. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Pflicht der Arbeitnehmer/-innen Gesundheitsgefährdungen mitzuteilen und Vorschläge zur Abhilfe zu machen. Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG durchführen, Schutzmaßnahmen bei besonderen Gefahren (§ 9 ArbSchG) treffen, die Arbeitnehmer/-innen über Sicherheit und Gesundheitsschutz ausreichend und angemessen unterweisen (§ 12 ArbSchG). Hilft der Arbeitgeber Gesundheitsgefährdungen nicht oder nicht ausreichend ab, kann die für Arbeitsschutz zuständige Behörde eingeschaltet werden (§ 17 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz) und den Arbeitgeber zum Gesundheitsschutz, auch durch Festsetzung eines Bußgeldes (§ 25 ArbSchG), bewegen.
§ 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX regelt die Pflicht zur…
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