Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers
Nichteinladung vom öffentlichen Arbeitgeber zum Vorstellungsgespräch?
Was war passiert?
Der Kläger bewarb sich auf eine ausgeschriebene Stelle im öffentlichen Dienst. Er fügte dem Bewerbungsschreiben eine Kopie seines Schwerbehindertenausweises und einen tabellarischen Lebenslauf bei. Er wurde nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und erhielt eine Absage. Der Kläger klagte daraufhin auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung nach § 15 II AGG in Höhe von mindestens drei Monatsgehältern.
Wie entschied das Bundesarbeitsgericht?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) sah es als erwiesen an, dass der Kläger im Auswahlverfahren wegen seiner Schwerbehinderung benachteiligt wurde und sprach ihm die begehrte Entschädigung zu. Der…
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