Anspruch auf Nachholung der Beteiligung der Mitarbeitervertretung?
Sofern eine zustimmungspflichtige Maßnahme ohne Beteiligung der Mitarbeitervertretung (MAV) durchgeführt wird, hat die Mitarbeitervertretung dann, wenn die Maßnahme tatsächlich und rechtlich abänderbar ist, einen Anspruch auf Nachholung des Mitbestimmungsverfahrens.
In dem streitgegenständlichen Fall ging es um eine Umsetzung, die mit der Übertragung neuer Tätigkeitsbereiche verbunden war. Hierdurch wurde eine – erneute – Eingruppierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 MAVO erforderlich, da sich die neue Tätigkeit im Gesamtbild von der bisherigen so wesentlich unterschied, dass sie als eine andere Tätigkeit anzusehen war.
Die Mitbestimmung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 MAVO war gegeben, da die Höherwertigkeit der Tätigkeit darin begründet war, dass umfangreichere Tätigkeiten übertragen wurden, ohne dass…
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