Anerkennungsverfahren

Interview mit Lukas Schmülling
Die Fragen stellte Ludwig Zahn
Anerkennungsverfahren
Hauptgebäude der Bezirksregierung Düsseldorf © Bezirksregierung Düsseldorf
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Lukas Schmülling, Dezernent des Landesprüfungsamts der Bezirksregierung Düsseldorf (Dezernat 24), geht auf die Erfahrungen und Hürden der Anerkennungsverfahren ein. Die Beantwortung der Fragen bezieht sich ausschließlich auf den Bereich der MTRA. Nicht erfasst sind die anderen Berufsbilder des MTAG.

Die Vereinheitlichung des Vollzugs der Anerkennungsverfahren bleibt eine wichtige Herausforderung. Inwieweit kann man inzwischen davon sprechen? Wie sieht es dabei mit der Prüfung der Sprachkenntnisse (Nachweis Fachsprache) für die Gesundheitsfachberufe, zu denen auch die MTA-Berufe zählen, aus?

Das Anerkennungsverfahren wurde dahingehend vereinheitlicht, als dass nunmehr nur Anpassungsmaßnahmen gefordert werden, die inzwischen in NRW auch angeboten werden. Das bedeutet, dass eine Lücke zwischen festgestellten wesentlichen Unterschieden und der Möglichkeit, diese auszugleichen, geschlossen wurde. Dabei war es mir ein Anliegen, die Antragsteller auf die Berufsausübung in Deutschland qualitativ hochwertig vorzubereiten. Das gelingt durch die Zusammenarbeit mit der Schule für MTRA am Klinikum Dortmund, die über umfangreiche Erfahrungen auch in der Regelausbildung verfügt. Die Schulleitung konnte unsere Stelle fachlich dahingehend beraten, welche Inhalte für die Berufsausübung in Deutschland unbedingt notwendig sind. Durch unsere Zusammenarbeit können wir gewährleisten, dass die Anpassungsmaßnahmen den Bedarf des Arbeitsmarktes auch tatsächlich decken. So ist es der Schule in Zusammenarbeit mit dem Haus der Technik gelungen, im Rahmen der Anpassungsmaßnahmen die Vorgaben der Strahlenschutzverordnung zu erfüllen. Die Teilnehmer der Anpassungsqualifizierungen sind somit unmittelbar nach dem Bestehen des Abschlussgespräches auf dem Arbeitsmarkt verfügbar. Dies ist auch unter Berücksichtigung des Fachkräftemangels in NRW ein Meilenstein und einmalig in der Bundesrepublik Deutschland. Andere Bundesländer interessieren sich zunehmend für das Anerkennungsverfahren in NRW. Die Überprüfung der Sprachkenntnisse obliegt den Gesundheitsämtern, die für die Ausstellung der Berufsurkunden zuständig sind.

Ist es bei der Anerkennung problematisch, dass sich nicht nur die Ausbildungsinhalte, sondern auch die Aufgaben von MTA international unterscheiden?

Der Ausbildungsvergleich muss immer individuell erfolgen. Die Aufgaben einer MTRA in Deutschland unterscheiden sich in einigen Punkten sehr deutlich von den beruflichen Tätigkeiten in anderen Ländern. Hier ist insbesondere anzumerken, dass in Deutschland der Berufsabschluss als MTRA dazu befähigt, im konventionellen Röntgen, aber auch in der Strahlentherapie oder Nuklearmedizin tätig zu sein. Das ist in der Vielzahl der anderen Länder nicht der Fall – in diesen wird schon in der Ausbildung die Entscheidung für einen dieser Bereiche getroffen. Die medizinische Versorgung wird in allen Gebieten immer komplexer – insbesondere aber im Bereich der bildgebenden Diagnostik und vor allem in der radiologischen Therapie. Besonders problematisch ist es im Anerkennungsverfahren, dass wir berücksichtigen müssen, dass das MTAG in einigen Punkten nicht mehr die berufliche Realität widerspiegelt. In der Regelausbildung lässt sich das erfolgreich über die Curricula erreichen. Im Anerkennungsverfahren haben wir nur die Möglichkeit, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung anzuwenden. In dieser kommen insbesondere die Bereiche zu kurz, die durch den technischen Fortschritt immer komplexer geworden sind. Aber durch die modularisierten Anpassungslehrgänge kann diese Diskrepanz (zumindest in großen Teilen) beseitigt werden. Die Antwort bezieht sich aber ausschließlich auf die Berufsanerkennung von MTRA.

Nutzen Sie die Möglichkeit, die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) bei der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) mit Echtheitsprüfungen zu vorgelegten Qualifikationsnachweisen, der Bestimmung der deutschen Referenzqualifikation sowie die Erstellung eines detaillierten Gutachtens zur Gleichwertigkeit zu beauftragen? Wenn ja, wie oft?

Für die Berufe nach dem MTAG haben wir die GfG noch nicht zur Erstellung eines detaillierten Gutachtens beauftragt. Hier sind die Ausbildungsinhalte der Antragsteller so eindeutig, dass eine Begutachtung durch die GfG (auch aus Kostengründen für die Antragsteller) nicht notwendig erscheint. Zur Feststellung des Referenzberufes wurde die GfG jedoch schon beauftragt.

Gibt es auch Fälschungen von Qualifikationsnachweisen? Wenn ja, wie häufig kommt das vor? Wie können Sie gewährleisten, dass Fälschungen auch sicher erkannt werden?

Im Rahmen der Gleichwertigkeitsfeststellung bei MTRA sind mir keine Fälschungen bekannt. Unterlagen müssen stets in beglaubigten Kopien eingereicht werden. Bei Anträgen von Bürgern der EU kann bei berechtigten Zweifeln über eine Datenmaske unmittelbar Kontakt mit der ausstellenden Behörde aufgenommen werden und die Dokumente können verifiziert werden. Bei Anträgen von Bürgern aus sogenannten Drittstaaten wird in jedem Einzelfall eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt.

Wo sehen Sie in der Praxis die größten Hürden bei der Anerkennung?

Bis vor Kurzem war die größte Hürde das Finden von Anpassungsmaßnahmen für die Antragsteller. Diese Hürde hat mein Haus erkannt und in Zusammenarbeit mit der MTRA-Schule des Klinikums Dortmund beseitigt. Das ist ein großer Gewinn für die Fachkraftgewinnung in NRW.

Wie oft müssen Nachqualifizierungen absolviert werden (prozentualer Anteil)?

Wie Sie eben selbst erwähnt haben, ist das größte Problem, dass sich die Aufgaben von MTRA international sehr unterscheiden. Die Ausbildung in Deutschland sticht dadurch hervor, dass sie zur Durchführung von Tätigkeiten in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie befähigt. In vielen anderen Ländern ist es jeweils nur ein Bereich (dafür im Vergleich mit differenzierterem Wissen). Aber nur für Bürger der EU besteht die Möglichkeit, sich den Beruf partiell anerkennen zu lassen. Hier können die Antragsteller entscheiden, dass sie nur den Bereich anerkannt haben wollen, zu dem sie im Heimatland befähigt wurden. Dadurch wird das Anerkennungsverfahren deutlich vereinfacht. Inwieweit es hierdurch zu einer Verunsicherung der Arbeitgeber kommt, ist noch nicht absehbar.

Für Antragsteller aus den Drittstaaten ist eine solche Entscheidung im Gesetz nicht vorgesehen. Aber auch in Drittstaaten spezialisieren sich die Antragsteller häufig bereits in der Grundausbildung auf einen dieser Bereiche. Diese Gründe sorgen dafür, dass der überwiegende Teil der Antragsteller eine Anpassungsqualifikation durchlaufen muss.

Wie viele Ausgleichsmaßnahmen werden in Ihrem Bereich abgebrochen beziehungsweise scheitern?

Nach meiner Kenntnis ist die Abbruchrate sehr gering. Bevor ein Teilnehmer eine Anpassungsqualifikation endgültig nicht besteht, werden Maßnahmen entwickelt, die dem entgegenwirken. Stellen die Anbieter von Anpassungsmaßnahmen fest, dass noch wesentliches Wissen fehlt, so wird die Dauer der Anpassungsmaßnahme in Rücksprache mit meiner Stelle und dem Antragsteller verlängert. In der Regel sind solche Maßnahmen erfolgreich. Um diese Frage abschließend zu beantworten, sind die strukturierten Anpassungsmaßnahmen jedoch noch zu neu.

Wie lange dauert aktuell im Schnitt ein Anerkennungsverfahren? Wie hat sich die Bearbeitungszeit entwickelt?

Das Verfahren muss hierzu in unterschiedliche Abschnitte aufgeteilt werden. Formal sind wir nur für die Feststellung der wesentlichen Unterschiede zuständig. Das Finden und Durchlaufen der Anpassungsmaßnahmen liegt alleine in der Verantwortung des Antragstellers. Der Bezirksregierung Düsseldorf war und ist es allerdings ein Anliegen, den Antragsteller hier nicht alleinezulassen. Aus diesem Grund haben wir die Idee der modularen Anpassungslehrgänge entwickelt, die dann von der Schulleitung ausgearbeitet wurden.

Wie viele MTA wurden in Ihrem Bereich schon anerkannt beziehungsweise nachqualifiziert?

Rund 250 Anträge von MTRA sind seit 2008 bearbeitet worden. Rund 200 Anträge von MTRA entschieden.

Bei wie vielen Entscheidungen wurde in der Vergangenheit Rechtsbehelf eingelegt?

Das Einlegen von Rechtsbehelfen ist die Ausnahme. Im Bereich der MTRA wurde noch kein Rechtsbehelf eingelegt.

Wie hoch sind die Kosten für ein durchschnittliches Anerkennungsverfahren? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Die Verwaltungsgebühren liegen zwischen 150 und 350 Euro. Es gibt einen Anerkennungszuschuss (weitere Informationen finden Sie unter https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/anerkennungszuschuss.php). Die Anpassungsmaßnahmen werden teilweise über das IQ-Netzwerk finanziert.

Entnommen aus MTA Dialog 7/2018

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