Im Jahr 2018 wurden bundesweit 36.400 im Ausland erworbene berufliche Abschlüsse als vollständig oder eingeschränkt gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 20 % mehr Anerkennungen als im Vorjahr (30.200). Das deutliche Plus kommt vor allem dem Gesundheitswesen zugute: Drei Fünftel des Anstiegs beruhen auf Anerkennungen der Abschlüsse von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pflegern sowie Ärztinnen und Ärzten (+ 3.700). Über alle Fachrichtungen hinweg war Syrien das Land, in dem die meisten der anerkannten Abschlüsse erworben wurden.
Die mit großem Abstand häufigsten Anerkennungen waren wie in den Vorjahren in medizinischen Gesundheitsberufen zu verzeichnen: 61 % der Anerkennungen (22 300) stammten im Jahr 2018 aus dieser Berufsgruppe (2017: 58 %). Darunter bezogen sich 10.400 Anerkennungen auf Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger sowie 7.200 auf Ärztinnen und Ärzte, denen damit die Erlaubnis zur Ausübung ihres Berufs (Approbation) erteilt wurde. Auf den Plätzen drei, vier und fünf folgen Anerkennungen der länderrechtlich geregelten Berufe Ingenieur/-in (2.900), Lehrer/-in (1.900) und Erzieher/-in mit 900 Anerkennungen.
Berufsabschlüsse aus Syrien am häufigsten anerkannt
Die Ausbildungsstaaten mit den häufigsten anerkannten Abschlüssen waren Syrien (4.800), Bosnien und Herzegowina (3.000), Serbien (2.100) und Polen (2.000). Nach Regionen betrachtet lagen Anerkennungen von Abschlüssen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (11.900) vorn, gefolgt vom übrigem Europa (11.500) und Asien (10.000).
Die Angaben entstammen den erstmals vollständig zusammengefasst ausgewerteten amtlichen Datenerhebungen auf Grundlage der Berufsqualifikationsfeststellungsgesetze (BQFG) des Bundes und der Länder. Diese Gesetze regeln die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, deren Referenzberufe in Deutschland dem Bundesrecht oder dem jeweiligen Landesrecht unterliegen.
Insgesamt bearbeiteten die für die Anerkennung zuständigen Stellen im Jahr 2018 rund 50.500 Anerkennungsverfahren, darunter 39.100 Neuanträge. Das waren 15 % mehr bearbeitete Anerkennungsverfahren als im Jahr 2017 (44.000). Drei Viertel der Verfahren (38.100) unterlagen dem Bundesrecht, ein Viertel (12.400) dem Landesrecht. Vier von fünf Verfahren betrafen reglementierte Berufe (40.600), ein Fünftel nicht reglementierte Berufe (9.900). Über die Hälfte (56 %) der Verfahren wurde von Frauen beantragt (28 100).
Quelle: Destatis, 21.08.2019
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