Ambulantisierungsreform: Nächster Schritt ist geschafft
Der AOP-Katalog wird zum 1. Januar 2024 um 171 OPS-Kodes erweitert – das entspricht rund 300.000 vollstationären Fällen pro Jahr, die künftig ambulant erbracht werden können. Zusammen mit den bereits seit Anfang 2023 geltenden ersten Erweiterung des AOP-Katalogs haben gesetzlich Versicherte dann Anspruch auf 3.312 Leistungen, die ambulant im Krankenhaus oder bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden können. Gleichzeitig unterstützt dieser Schritt, so der GKV-Spitzenverband, die anstehende Krankenhausreform, weil mehr ambulante Operationen sowohl das Personal als auch die Bettenkapazitäten in den Kliniken entlasten würden.
Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin beim GKV-Spitzenverband: „Für Patientinnen und Patienten bringt die Ambulantisierungsreform enorme Vorteile. Mehr als 3.300 Eingriffe können ambulant durchgeführt werden – bei gleicher Qualität wird nun bedarfsgerechter versorgt. Der stationäre Aufenthalt im Krankenhaus entfällt, das ist angenehmer für die Versicherten. Und: stationäre Strukturen werden entlastet, die Ziele der anstehenden Krankenhausreform also unterstützt.“
Die neu aufgenommenen Leistungen umfassen künftig auch Leistungen, die komplexe Regeln erfordern und etwa nach dem Schweregrad des Eingriffs differenziert vergütet werden. Daher haben GKV-Spitzenverband, DKG und KBV die bereits seit 2023 geltenden Regelungen zur Schweregraddifferenzierung der Patientenfälle erweitert: Die Selbstverwaltungspartner haben sich darauf geeinigt, dass für die operative und konservative Versorgung von Frakturen und Luxationen ein weiterer Vergütungszuschlag berechnet werden kann. Der Vergütungsaufschlag für Reoperationen bleibt bestehen.
Quelle: GKV-Spitzenverband
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