Die „Hybrid-DRGs" sollen ein weiterer Baustein der sogenannten sektorübergreifenden Versorgung und der Ambulantisierung bisher überwiegend stationär erbrachter Krankenhausleistungen sein, teilte das Deutsche Krankenhausinstitut mit. Bis zum 31. März 2023 sollten die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung gemäß des neuen § 115f SGB V für geeignete Leistungen aus dem Katalog ambulant durchführbarer Operationen (AOP-Katalog) eine spezielle sektorengleiche Vergütung vereinbaren. Diese soll unabhängig davon erfolgen, ob die vergütete Leistung ambulant oder stationär erbracht wird (sogenannte Hybrid-DRG). Da eine Vereinbarung nicht fristgerecht zustande gekommen ist, war eine Ersatzvornahme vom Bundesgesundheitsministerium erforderlich.
Quelle: DKI
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