Jeder neunte Arbeitnehmer mit riskantem Trinkverhalten gab an, in den letzten drei Monaten wegen Alkohol abgelenkt oder unkonzentriert bei der Arbeit gewesen zu sein. 6,8 Prozent der Beschäftigten mit riskantem Alkoholkonsum gaben an, deshalb zu spät zur Arbeit zu kommen oder früher Feierabend gemacht zu haben. Die Auswirkungen von Alkoholkonsum auf das Arbeitsverhältnis betreffen daher insbesondere die Leistungsfähigkeit des betreffenden Arbeitnehmers wie auch die Arbeitssicherheit.
Was ist arbeitsrechtlich zu beachten?
1. Anbahnung des Arbeitsverhältnisses
Soweit keine Abhängigkeit besteht und keine negativen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers zu befürchten sind, sind Fragen nach Alkoholkonsum grundsätzlich unzulässig. Die Frage nach der Alkoholabhängigkeit ist…
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