Gesetzentwurf zum Schutz vulnerabler Personen vor COVID-19
Die Koalitionsfraktionen wollen insbesondere den Coronaschutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter verbessern.
Dafür sollen die Ermächtigungsgrundlage für die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) und die Coronavirus-Testverordnung (TestV) sowie die Geltungsdauer der Impfverordnung bis Jahresende 2022 verlängert werden. Ferner sollen Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte bis zum 30. April 2023 weiterhin berechtigt sein, eine COVID-19-Impfung zu verabreichen. Mögliche weitere Auflagen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) sollen im parlamentarischen Verfahren berücksichtigt werden. Krankenhäuser sollen dazu verpflichtet werden, regelmäßig die Zahl der belegten Betten sowie der aufgestellten Betten auf Normalstationen pro…
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