66 Krankenkassen haben 2023 Zusatzbeiträge angehoben
Der vom Bundesministerium bekanntgegebene Zusatzbeitragssatz wurde im Jahr 2023 von 1,3 auf 1,6 Prozent angehoben, heißt es in der Mitteilung. Die von den Krankenkassen erhobenen kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze könnten aber davon abweichen. Die Zusatzbeiträge werden zusätzlich zu dem durchschnittlichen Beitragssatz von 14,6 Prozent erhoben, den Arbeitnehmer und -geber jeweils zur Hälfte zahlen.
Überschuss von 451 Millionen Euro
Für 2022 weisen die 96 gesetzlichen Krankenkassen einen Überschuss von rund 451 Millionen Euro aus, wie das Ministerium mitteilt. Die Einnahmen betrugen 289,3 Milliarden Euro, die Ausgaben 288,9 Milliarden Euro.
Die Finanzreserven der Krankenkassen beliefen sich Ende Dezember 10,4 Milliarden Euro bzw. rund 0,4 Monatsausgaben und entsprachen damit dem Zweifachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve. Der Gesundheitsfonds verbuchte einen Überschuss von rund 4,3 Milliarden Euro. Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds betrug zum Stichtag 16. Januar 2023 rund 12,0 Milliarden Euro.
Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz sei bereits vorgesehen, dass von den Finanzreserven der Krankenkassen rund 2,5 Milliarden Euro und aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds rund 4,7 Milliarden Euro zur Stabilisierung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes im Jahr 2023 herangezogen werden.
Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Lauterbach: „Der moderate Überschuss der gesetzlichen Krankenkassen zeigt, dass die Finanzen der GKV mit dem ergänzenden Bundeszuschuss von 14 Milliarden Euro zielgenau stabilisiert wurden. Mit den Maßnahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes haben wir zudem die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler vor hohen Beitragssatzsteigerungen zum Jahreswechsel 2023 geschützt. Dabei bleibt das hohe Niveau und die Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland für alle Versicherten gewahrt.“
Finanzentwicklung unterschiedlich
Mit Ausnahme der Innungskrankenkassen, die ein Defizit in Höhe von 105,7 Millionen Euro erzielten, haben die übrigen Kassenarten Überschüsse erwirtschaftet. Die Überschüsse betrugen bei den Ersatzkassen 349,3 Millionen Euro, bei den Betriebskrankenkassen 113,7 Millionen Euro, bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse 49,0 Millionen. Euro, bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen 23,2 Millionen. Euro, und bei der Knappschaft 21,9 Millionen Euro.
Deutlicher Anstieg der Verwaltungskosten
Die Krankenkassen verzeichneten im vergangenen Jahr 2022 bei einem Versichertenzuwachs von 0,5 Prozentpunkten einen absoluten Zuwachs der Leistungsausgaben und Verwaltungskosten von 4,4 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen dabei um 4,3 Prozent, die Verwaltungskosten um 7,2 Prozent. Der sehr deutliche Anstieg der Verwaltungskosten ist maßgeblich auf die Bildung von hohen Altersrückstellungen einzelner Krankenkassen zurückzuführen, was den Jahresanstieg entsprechend beeinflusst hat.
Impfausgaben überdurchschnittlich gestiegen
Überproportional stark gestiegen sind die Ausgaben im Bereich der Schutzimpfungen (14,6 Prozent), bei den Fahrkosten (11,0 Prozent) sowie im Bereich der Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen (10,7 Prozent). Der Anstieg bei den Schutzimpfungen ist laut Mitteilung auf die Ausgaben für Impfstoffe und dabei vorrangig auf die Gruppe der Herpes-Zoster-Impfstoffe (Impfungen gegen Gürtelrose) zurückzuführen. Die Kosten für Corona-Impfstoffe fallen nicht darunter; diese wurden im Jahr 2022 vom Bund und nicht von den Krankenkassen finanziert.
Heilmittel-Ausgaben gewachsen
Die Ausgaben für Heilmittel erleben mit 7,0 Prozent weiterhin einen Aufwuchs, der sowohl auf Vergütungsanpassungen zum Beginn des Jahres als auch auf die hohen unterjährigen Preisabschlüsse des Vorjahres zurückzuführen ist. Mit einem Anstieg von 6,0 Prozent entwickeln sich die Ausgaben für Hilfsmittel etwas dynamischer als die Gesamtausgaben. Im Bereich Krankengeld entwickeln sich die Ausgaben mit 8,1 Prozent überdurchschnittlich. Dazu trägt auch der Anstieg der krankengeldberechtigten Mitglieder in Höhe von 1,1 Prozent bei. Die Aufwendungen für Kinderkrankengeld liegen mit rund 540 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahreszeitraumes.
Arzneimittelausgaben mit plus 4,8 Prozent
Der Anstieg der Arzneimittelausgaben lag mit 4,8 Prozent wie auch in den vergangenen Jahren über dem durchschnittlichen Anstieg der gesamten Leistungsausgaben. Dies entspricht einem Plus von rund 2,2 Milliarden Euro. Seit dem Jahranfang 2023 greifen im Bereich der Arzneimittelausgaben die Regelungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes, welche eine Verlangsamung der Ausgabendynamik in diesem Bereich bewirken.
Ambulant-ärztliche Behandlungen
Die Ausgaben für ambulant-ärztliche Behandlungen sind nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis für 2022 um 3,4 Prozent und damit weniger stark als der Durchschnitt der Leistungsausgaben gestiegen. Der Anstieg entspricht einem Plus von rund 1,5 Milliarden Euro.
Krankenhausbehandlungen
Auch die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen sind mit einem Anstieg von 2,8 Prozent, was einem Plus von rund 2,3 Milliarden Euro entspricht, weniger stark als der Durchschnitt aller Leistungsausgaben gestiegen. Dies dürfte vorrangig auf eine weiterhin stagnierende oder gar rückläufige Mengenentwicklung zurückzuführen sein, so das Ministerium. Im Jahr 2020 wurden die Pflegepersonalkosten aus den DRG-Pauschalen ausgegliedert. Nach einem Anstieg von 13,9 Prozent im Jahr 2021 verbuchten die Krankenkassen im Jahr 2022 einen weiteren Ausgabenzuwachs von 10,0 Prozent.
Die endgültigen Finanzergebnisse der Krankenkassen für das Gesamtjahr 2022 sollen laut Bundesgesundheitsministerium wie die Daten des 1. Quartals 2023 Mitte Juni 2023 vorliegen.
Quelle: BMG
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