"Seit Jahren warten psychisch kranke Menschen monatelang auf eine psychotherapeutische Behandlung. Der Gesetzgeber hatte eine grundlegende Reform der Bedarfsplanung bereits zum 1. Januar 2017 verlangt. Doch bis heute hat der beauftragte Gemeinsame Bundesausschuss nicht einmal ein Konzept vorgelegt", erklärt der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Dr. Dietrich Munz. "Die Gesundheitspolitik darf vor den überlangen Wartezeiten psychisch kranker Menschen nicht mehr die Augen verschließen. Damit sich Wartezeiten deutlich verkürzen, müssen mehr Psychotherapeuten zugelassen werden. Die BPtK fordert mindestens 7.000 psychotherapeutische Praxissitze zusätzlich insbesondere außerhalb der Großstädte."
Der Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungen ist in den vergangenen 15 Jahren deutlich gestiegen. Nach einer Studie des Robert Koch-Instituts erhält etwa jeder fünfte psychisch Kranke (18,9 %) in dem Jahr, in dem er erkrankt, auch professionelle Hilfe. 1998 lag diese Behandlungsquote noch bei etwa 10 Prozent. "Diese Verdopplung der Behandlungsquote ist darauf zurückzuführen, dass die Stigmatisierung psychischer Erkrankungen abgenommen und die Bereitschaft zugenommen hat, sich bei psychischen Erkrankungen professionelle Hilfe zu suchen", erläutert BPtK-Präsident Munz.
Ein Jahr nach der Reform der Psychotherapie-Richtlinie lässt sich jedoch auch feststellen: Durch die neue Sprechstunde werden psychotherapeutische Praxen als zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle für psychisch kranke Menschen bereits sehr gut angenommen. Die Wartezeiten auf ein erstes Gespräch konnten von 12,5 Wochen auf 5,7 Wochen verkürzt werden.
Deutliche Unterschiede zwischen Stadt und Land
Rund 70 Prozent der Psychotherapeuten führen innerhalb von vier Wochen ihr erstes Gespräch mit ihren Patienten. "In ihrer Sprechstunde können Psychotherapeuten jetzt jeden kurzfristig beraten, der sich bei psychischen Beschwerden selbst nicht mehr zu helfen weiß." Durch die langen Wartezeiten waren bisher vor allem Patienten benachteiligt, die besonders lange krank waren. In die Sprechstunde kommen deshalb inzwischen mehr Patienten mit chronischen Erkrankungen, arbeitsunfähige und sozial benachteiligte Patienten.
Patienten in psychischen Krisen erhalten eine Akutbehandlung circa drei Wochen, nachdem sie für notwendig erachtet wurde. Zwei Drittel aller Psychotherapeuten (66,3 %) bieten die Akutbehandlung innerhalb von zwei Wochen an. Damit ist es gelungen, für die meisten Patienten, die nicht auf eine Richtlinienpsychotherapie warten können, ein rasches Hilfsangebot zu schaffen. Bei einem kleineren Teil dieser besonders dringend behandlungsbedürftigen Patienten sind die Wartezeiten noch zu lang.
Bei der Wartezeit auf eine Richtlinienpsychotherapie zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen Stadt und Land. In Großstädten liegt die durchschnittliche Wartezeit bei etwa vier Monaten, außerhalb der Großstädte dagegen bei durchschnittlich fünf bis sechs Monaten. Ein Sonderfall ist das Ruhrgebiet, in dem entgegen der grundsätzlichen Systematik der Bedarfsplanung für eine großstädtische Region besonders wenige Psychotherapeuten vorgesehen sind. Die Wartezeit zwischen Duisburg und Dortmund beträgt darum mehr als sieben Monate.
Die BPtK fordert eine grundlegende Reform der Bedarfsplanung, die die Wartezeit auf die Sprechstunde auf höchstens vier Wochen verringert und im Anschluss an die Sprechstunde eine lückenlose Versorgung sicherstellt.
Quelle: BPtK, 11.4.2018
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