Das Gesetz zur Tarifeinheit passierte am 12.06.2015 den Bundesrat und soll nun im Juli in Kraft treten. Durch dieses Gesetz sollen ein neuer § 4 a und ein geänderter § 8 in das Tarifvertragsgesetz eingefügt und das Arbeitsgerichtsgesetz in Teilen geändert werden. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes ist, dass das Prinzip: „ Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ sogenannte Tarifeinheit wieder eingeführt wird.
Hintergrund dessen ist, dass das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit seiner Entscheidung vom 07.07.2010 (4 AZR 549/08) den Grundsatz der Tarifeinheit aufgegeben hatte, so dass für dieselbe eschäftigungsgruppe
verschiedene Tarifverträge konkurrierender Gewerkschaften gleichzeitig zur Anwendung gelangen können (sog. Tarifkollision). Diese Tarifkollision beinhaltet, nach der Gesetzesbegründung des…
Dann nutzen Sie jetzt unser Probe-Abonnement mit 3 Ausgaben zum Kennenlernpreis von € 19,90.
Jetzt Abonnent werden