Die Parteien streiten über die Stufenzuordnung des Klägers, eines wissenschaftlichen Mitarbeiters, dessen Arbeitsverhältnis sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in der jeweiligen Fassung richtet. Der Kläger war in Teilzeit an der Uni A für ein Jahr tätig und wechselte dann zur Uni B, die ihm die Vorbeschäftigungszeit aufgrund der Teilzeittätigkeit nicht anerkennen wollte. Mit der Klage begehrt der Kläger daher nach der Stufe 2 der für ihn maßgebenden Entgeltgruppe vergütet zu werden, da er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr zu einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes verfügt (Anmerkung der Autorin: vereinfachte Falldarstellung).
Wie entschied das Gericht?
Das Gericht stellte fest, dass der Kläger bei der…
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