RKI: Zwei aktuelle Fälle von Flughafenmalaria

Bei Anamnese beachten
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Flughafenmalaria
Zwei aktuelle Fälle von Flughafenmalaria © Christoph Burgstedt, stock.adobe.com
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Bei zwei Mitarbeitern des Flughafens Frankfurt a.M. wurde laut RKI am 12. Juli 2022 eine Malaria tropica (Plasmodium falciparum) diagnostiziert.

Das RKI berichtet darüber, dass beide Mitarbeiter am 5. Juli 2022 Fieber entwickelt hatten, aber in verschiedenen Bereichen des Flughafens gearbeitet hätten. Beide hätten sich nicht in einem Malaria-Endemiegebiet aufgehalten und keine Bluttransfusionen erhalten. Deshalb sei zunächst auch keine spezifische Malariadiagnostik durchgeführt worden. Zum Zeitpunkt der Diagnose hätte einer der beiden Fälle die Kriterien für eine komplizierte Malaria erfüllt und musste dementsprechend auch intensivmedizinisch behandelt werden.

Beide Personen seien inzwischen als geheilt aus der Behandlung entlassen worden, betont das Robert Koch-Institut (RKI). Zuletzt gab es 2019 ebenfalls in Frankfurt a.M. zwei Mitarbeitende ohne Aufenthalt in einem Malaria-Endemiegebiet an einer Malaria tropica erkrankt.

Die aktuellen Fälle unterstreichen wieder einmal, dass bei allen Patientinnen und Patienten mit unklarem Fieber nicht nur eine Reiseanamnese erhoben werden müsse, sondern auch nach einer Tätigkeit oder einem Aufenthalt an einem internationalen Flughafen gefragt werden sollte. Eine nicht anderweitig erklärbare Thrombozytopenie können durchaus ein Hinweis auf Malaria sein. Bei Fällen unklaren Fiebers und entsprechender Anamnese sollte laut RKI eine manuelle Beurteilung des Blutbildes durchgeführt und nicht ausschließlich ein maschinelles Blutbild erstellt werden. Eine flughafenassoziierte Malaria könne auch Personen betreffen, die in der Nähe eines internationalen Flughafens wohnen, ohne diesen besucht zu haben.

Quelle: RKI

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