Sind Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt auf neu verordnete Medikamente angewiesen, besteht das Risiko, dass sie diese nicht richtig oder nur unzureichend anwenden. Grund dafür sind beispielsweise ein fehlender Medikationsplan, ein höheres Lebensalter, aber auch die Aufenthaltsdauer im Krankenhaus. Besonders bei längerem Aufenthalt in Krankenhäusern und Rehakliniken zeigt sich häufig der Effekt, dass Patienten wenig über die Wirkung der ihnen verordneten Medikamente wissen und in Bezug auf ihre Behandlung resignieren.
„Die Patienten sollten die Wirkung ihrer Medikamente benennen können. Wenn es uns als Ärzten nicht gelingt, diese wichtigen Informationen an die Patienten zu vermitteln, können wir auch nicht erwarten, dass die Einnahme der Medikamente nach der Entlassung aus der Klinik verschreibungsgerecht erfolgt“, sagt Petra-Maria Schumm-Draeger, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) aus München. Zudem fehlten die Informationen über verschriebene Medikamente nicht selten auch den weiterbehandelnden Ärzten, was das Risiko der Verordnung interagierender Medikamente erhöhe.
Im Rahmen der Studie, die in der Deutschen Medizinischen Wochenschrift erschienen ist, wurden 179 Patienten vor ihrer Entlassung aus einem Akut- oder geriatrischen Krankenhaus hinsichtlich ihrer Medikation befragt. Das Ergebnis: Den meisten Patienten – 81 Prozent – wurde während des stationären Aufenthaltes ein neues Medikament zur ambulanten Weiterbehandlung verordnet. Doch nur elf Prozent konnten dies zutreffend benennen.
Zeit für ein angemessenes Arzt-Patienten-Gespräch
„Ähnliches erleben wir bei der Aufnahme von Patienten in die Klinik: Nur 20 Prozent der Patienten mit acht und mehr Arzneimitteln – also die Patienten mit besonderem Risiko – können vollständige Angaben zu ihrer Medikation machen“, sagt Daniel Grandt, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin I am Klinikum Saarbrücken und Leiter der DGIM-Kommission für Arzneimitteltherapie-Management und Arzneimitteltherapiesicherheit.
Die DGIM befürchtet, dass nicht zuletzt die unzureichende Vergütung im DRG-System einer umfassenden Patientenaufklärung entgegensteht. „Keine Frage: Es ist die Aufgabe der behandelnden Ärzte, ihre Patienten richtig über die Medikation aufzuklären. Dafür bleibt jedoch gerade im stressigen und wirtschaftlich orientierten Klinikalltag zu wenig Zeit – diese sprechende Medizin wird nicht honoriert“, erklärt Schumm-Draeger. Die Internistin empfiehlt eine ergänzende Aufklärung der Patienten durch aktuelle Medikationspläne. Nur so könnten Ärzte Wissensdefizite auffangen und damit das Risiko für unerwünschte Arzneimittelwirkungen minimieren.
„Um zu gewährleisten, dass Patientinnen und Patienten zukünftig besser über mögliche Risiken, die richtige Anwendung und andere Aspekte informiert werden können, müssen wir im Vergütungssystem Raum für den Austausch mit dem Patienten – die ‚sprechende Medizin‘ – schaffen. Da ist vor allem die Gesundheitspolitik gefragt“, sagt Ulrich R. Fölsch, Generalsekretär der DGIM. Das E-Health-Gesetz sehe zwar den Anspruch des Patienten auf einen Medikationsplan durch den Hausarzt vor, nicht aber durch das Krankenhaus, obwohl dies inhaltlich genauso erforderlich sei – wie die aktuelle Arbeit in der DMW zeige.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V., 08.08.2016
J. Freyer, C. Greißing, P. Buchal u.a.: Was weiß der Patient über seine Entlassungsmedikation? Dtsch Med Wochenschr 2016; 141: 1,
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