NRW: Erleichterter Zugang zur Ausbildung in Pflege- und Gesundheitsfachberufen
Die Bezirksregierung Köln hat eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach Personen mit bestimmten Schulzeugnissen aus den Ländern Algerien, Indien, Iran, Marokko, Tunesien, Türkei und aus der Ukraine die Gleichwertigkeit ihres Schulabschlusses mit einem Schulabschluss der Sekundarstufe I grundsätzlich ohne Einzelfallprüfung nachweisen können. Für Bewerberinnen und Bewerber aus Ländern, die in der Allgemeinverfügung nicht erfasst sind, können die Schulen der Pflege- und Gesundheitsfachberufe zudem ab sofort eine Vorabanerkennung von Schulabschlüssen der Sekundarstufe I beantragen.
„Neue Handlungsansätze und weniger Bürokratie“
„Angehende Fachkräfte und Angehörige der Pflege- und Gesundheitsfachberufe leisten einen unverzichtbaren Beitrag für eine gute Gesundheitsversorgung der Menschen in Nordrhein-Westfalen. Der demographische Wandel sowie der Arbeits- und Fachkräftemangel in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen erfordern hier neue Handlungsansätze und weniger Bürokratie, um auch zukünftig eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung mit Gesundheitsleistungen sicherzustellen”, erklärt Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Schulministerin Dorothee Feller ergänzte: „Im Wettbewerb um die Fachkräfte von heute und morgen können wir nicht an den Verfahren von gestern festhalten. Im Gegenteil: Wir müssen uns um Bewerberinnen und Bewerber bemühen und ihnen den Weg in die so wichtigen Pflege- und Gesundheitsberufe so einfach wie möglich machen. Die neue Regelung erfüllt diesen Anspruch und sichert gleichzeitig die hohe Qualität unserer Ausbildungsberufe.”
Quelle: MAGS NRW
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