Das MTA-Reformgesetz ist, so das Bundesgesundheitsministerium (BMG), ein erster und wichtiger Baustein der Umsetzung des „Gesamtkonzepts Gesundheitsfachberufe“. Die vier Berufe in der medizinischen Technologie (für Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin) sollen reformiert und gestärkt werden. In der Coronakrise werde die Bedeutung der Berufsgruppe insbesondere bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten auf der Intensivstation besonders deutlich.
Zur zukunftsgerechten Weiterentwicklung der Berufe in der medizinischen Technologie tragen dem BMG zufolge der verbindlich vorgesehene Ausbildungsvertrag mit angemessener Ausbildungsvergütung und das Verbot, für die zukünftige Ausbildung Schulgeld zu erheben, bei.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn betonte: „Unser Gesundheitssystem stellt seine Stärken in dieser Pandemie unter Beweis. Dazu gehören gut ausgebildete Frauen und Männer in Gesundheitsfachberufen wie die Medizinisch-technischen Assistenten. Mit dem MTA-Reformgesetz modernisieren wir ihre Ausbildung, schaffen auch hier das Schulgeld ab und stellen für alle Auszubildenden eine angemessene Vergütung sicher. Damit wollen wir noch mehr junge Menschen motivieren, sich für einen der wichtigen Berufe in der Gesundheitsversorgung zu entscheiden.“
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
- Die bisherige Berufsbezeichnung wird künftig ersetzt durch die Berufsbezeichnung medizinische Technologin und medizinischer Technologe im jeweiligen Beruf (für Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin). Dies vollzieht fachliche und inhaltliche Änderungen der Berufsausübung, die bereits durch den medizinisch-technischen Fortschritt erfolgt sind, sprachlich nach.
- Die vorbehaltenen Tätigkeiten werden im bisherigen Umfang beibehalten.
- Das Ausbildungsziel in den jeweiligen Fachrichtungen wird modernisiert, weiter spezifiziert und nun kompetenzorientiert ausgestaltet. Die bisher allgemein gehaltenen Vorgaben zur Ausbildung werden konkretisiert und neu strukturiert. Die praktische Ausbildung wird im Umfang ausgeweitet.
- Ein Ausbildungsvertrag sowie eine angemessene Ausbildungsvergütung werden verbindlich vorgesehen. Schulgeld darf für die künftige Ausbildung nicht mehr erhoben werden.
- Außerdem wird das Notfallsanitätergesetz angepasst, um mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in besonderen Einsatzsituationen zu schaffen.
- Um leichter und schneller ärztliches Personal dafür zu gewinnen, sich bei der Coronabekämpfung in einem Impf- oder Testzentrum zu engagieren, wird für das Jahr 2021 eine befristete sozialversicherungsrechtliche Ausnahme geregelt.
Bei der Aussprache im Deutschen Bundestag betonte Emmi Zeulner (CDU/CSU) die Schlüsselfunktion der MTA-Berufe für die qualitativ hochwertge Versorgung der Patienten. Stolz sei sie, dass es gelungen sei, die verpflichtende Praxisanleitung auf einen Anteil von 15 Prozent zu erhöhen. Auch Bettina Müller (SPD) verwies in ihrer Rede auf die verbesserten Rahmenbedingungen für diesen wichtigen Beruf. Kritisiert hat sie, dass es nicht gelungen sei, die Modellklausel einzuführen. Dies könne aber noch nachgeholt werden. Dr. Wieland Schinnenburg von der FDP erläuterte die aus seiner Sicht bestehenden Mängel am neuen Gesetz. So sei es z.B. möglich, Sachleistungen bei der Ausbildungsvergütung anzurechnen. Auch gebe es mit 10 Jahren eine sehr lange Übergangsfrist bei der Praxisanleitung. Als einen „kapitalen Fehler“ bezeichnete er die Finanzierung über die GKV. Auch die Auslagerung von Regelungen in Rechtsverordnungen monierte Schinnenburg. Harald Weinberg (Linke) betonte, dass sich die Fraktion mehr gewünscht hätte. Am Ende sei es aber trotzdem ein sehr gelungenes Gesetz geworden. Dr. Roy Kühne (CDU/CSU) wertete das neue Gesetz als klares Signal Richtung Modernisierung der Gesundheitsfachberufe. Bei der Schlussabstimmung enthielt sich die FDP-Fraktion, die AfD-Fraktion stimmte dagegen. Alle anderen Fraktionen stimmten dem Gesetzentwurf zu.
Das MTA-Reformgesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetzgebungsverfahren soll zeitnah abgeschlossen werden und das Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Quelle: BMG, BT-Aussprache, 28.01.2021
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