Krankenhausreform: „Diverse handwerkliche Fehler“

Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken
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Vor der ersten Lesung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes im Deutschen Bundestag appelliert der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) an die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die Mängel des Gesetzentwurfs zu beheben.

Der BDPK sieht uneingeschränkt die Notwendigkeit einer grundlegenden Krankenhausreform. Allerdings ist dieser Entwurf dem Verband zufolge wegen diverser handwerklicher Fehler, die zu Fehlanreizen und Wartezeiten für die Patienten führen, nicht geeignet, die zentralen Probleme der Krankenhausversorgung zu lösen. „Die Krankenhäuser erhalten keine zukunftsfähige Refinanzierung der Betriebskosten, da die inflationsbedingten Preissteigerungen der Jahre 2022 und 2023 nicht ausgeglichen werden. Auch werden die Mitarbeitenden in den Kliniken nicht von lähmender Bürokratie im Bereich von Dokumentation, Kontrollmeldungen und Abrechnungsprüfung entlastet. Im Gegenteil, es kommen neue bürokratische Anforderungen hinzu.“ Sollte das Gesetz in der vorliegenden Form beschlossen werden, sei mit folgenschweren Verwerfungen und einer Gefährdung der Versorgungssicherheit zu rechnen.

„Wie weit die vermeintlich guten Absichten der Reform und die tatsächlichen Auswirkungen auf die Versorgungsstrukturen auseinanderliegen, wird am Beispiel der Fachkrankenhäuser deutlich. Diese hochspezialisierten Kliniken zeichnen sich durch hohe Effizienz, exzellente Versorgungsqualität und sektorübergreifende Behandlungskonzepte aus – und entsprechen damit exakt dem von Bundesgesundheitsminister Lauterbach gezeichneten Idealbild,“ teilt der BDPK mit.  Dennoch würden mit der von ihm vorgesehenen Krankenhausreform rund die Hälfte der bundesweit bestehenden Fachkrankenhäuser vom Netz gehen müssen, weil die geplanten schablonenhaften Strukturvorgaben bei ihnen nicht anwendbar seien und von ihnen nicht umgesetzt werden könnten.

Keine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage

Ein weiterer eklatanter Mangel des geplanten Reformgesetzes sei, dass der vom Bundesgesundheitsminister kritisierten Fallzahlabhängigkeit der Krankenhäuser mit einer fallzahlabhängigen Vorhaltevergütung entgegengewirkt werden soll. „Das ist widersinnig und kann nicht dazu beitragen, dass das vorgegebene Ziel der ,Entökonomisierung‘ erreicht wird. Vielmehr wird nur eine reine Umverteilung der bereits im System befindlichen Gelder stattfinden, ohne dass Verbesserungen für die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser zu erwarten sind. Ein langfristiges Konzept für eine auskömmliche Finanzierung bedarfsnotwendiger Fachabteilungen beziehungsweise Standorte in ländlichen Regionen fehlt im Gesetzentwurf weiterhin.“

Aus Sicht des BDPK würden mit einer unveränderten Verabschiedung des Gesetzentwurfs fragwürdige Instrumente zementiert, die zu einer erneuten Verkomplizierung des Systems führen und den Bundesländern kaum Spielraum bieten, um auf die Versorgungsbedürfnisse in den Regionen eingehen zu können: „Grundlegende Änderungen sind deshalb jetzt im parlamentarischen Verfahren unbedingt erforderlich.“
 
Die Kritikpunkte am Reformentwurf hat der BDPK in einer Expertise veranschaulicht.

Quelle: BDPK

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