Marburger Bund: Kritik an geplanter Krankenhausreform
Es sei zu befürchten, dass sich der ökonomische Druck durch die unzureichenden Finanzierungsgrundlagen weiter verstärke, der forcierte Abbau an Krankenhauskapazitäten die flächendeckende Versorgung und die fachärztliche Weiterbildung verschlechtere und die fallbezogene Abrechnung auf Grundlage von künftig drei Säulen der Vergütung zu noch mehr Bürokratie führe, so der Marburger Bund.
„Eine Krankenhausreform, die bewusst darauf angelegt ist, die Zahl der Leistungserbringer zu reduzieren, hat komplexe Folgen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Es ist völlig inakzeptabel, dass ein solcher Großversuch ohne flächendeckendes Versorgungskonzept, ohne vorherige Bedarfsanalyse und ohne Folgenabschätzung auf den Weg gebracht werden soll“, heißt es im Beschluss der Delegierten.
Notwendigkeit einer strukturellen Reform
Der Marburger Bund sieht die Notwendigkeit einer strukturellen Reform. Die Strukturen der Versorgung müssten stärker auf Kooperation und Vernetzung ausgerichtet werden und die Krankenhausplanung müsse ihrem Ziel einer bedarfsgerechten Sicherstellung der Versorgung entsprechen. Die Finanzierung der Krankenhäuser sei durch ein neues Vergütungssystem sowie nachhaltige Investitionen unter Beteiligung des Bundes grundlegend zu reformieren und sicherzustellen.
Eine echte Entökonomisierung könne nur dann gelingen, wenn die Vorhaltefinanzierung unabhängig von der Fallzahl erfolge und alle notwendigen Personalkosten der direkten Patientenversorgung auf Nachweis als Vorhaltekosten finanziert würden. Das Ziel einer Entbürokratisierung werde mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit klar verfehlt. Stattdessen werde noch mehr Bürokratie aufgebaut, die durch eine geplante Verschlankung der Prüfungen des Medizinischen Dienstes in keiner Weise kompensiert werden könne.
Wirkungsvoller Katastrophenschutz
Der Marburger Bund fordert die Bundesregierung und die Bundesländer außerdem auf, die notwendigen Ressourcen und Kapazitäten für einen wirkungsvollen Katastrophenschutz im Rahmen der Krankenhausreform festzulegen.
Dazu sei die Vorhaltung zusätzlicher struktureller Vorkehrungen einzuplanen und zu finanzieren. Die Festlegung struktureller und personeller Ressourcen durch die Länder müsse bereits vor Eintritt einer Gefahren- und Schadenslage getroffen werden, so die 143. Hauptversammlung des Marburger Bundes in Mainz.
Die Lehren aus der Coronapandemie hätten gezeigt, dass Bewältigung von Gefahren- und Schadenslagen nur mit einer guten Vorbereitung möglich sei. „Bei all den jetzt diskutierten Fragen zur Neuordnung von Strukturen dürfen wir nicht den Fehler machen, diese Strukturen im Gesundheitswesen nur für schönes Wetter auszulegen. Wir brauchen für den Ernstfall Reservekapazitäten, die zügig einsatzfähig sind. Das muss jetzt mitbedacht und mitgeplant werden“, sagte die Erste Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Susanne Johna.
IT-Sicherheit der Krankenhäuser
Die Hauptversammlung forderte den Gesetzgeber auch auf, notwendige Investitionen in die IT-Sicherheit der Krankenhäuser zu gewährleisten und diese bei der Krankenhausreform ebenfalls mit zu bedenken: „Die Krankenhäuser benötigen als Teil der kritischen Infrastruktur zum Aufbau und Erhalt einer resilienten IT-Sicherheitsstruktur ausreichend finanzielle Mittel, die bedarfsgerecht in die IT investiert werden, um auch langfristig einen ausreichenden Schutz gegen Angriffe aufzubauen und zu erhalten.“
Quelle: Marburger Bund
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