Impfschaden als Arbeitsunfall?

Recht
EM-R
Impfung
Impfung NIAID, CC BY-SA 2.0, Ausschnitt
Newsletter­anmeldung

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Der MT-Dialog-Newsletter informiert Sie jede Woche kostenfrei über die wichtigsten Branchen-News, aktuelle Themen und die neusten Stellenangebote.


* Pflichtfeld

Kann ein Impfschaden, der durch eine Impfung, die vom Arbeitgeber und der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts (STIKO) für Krankenhauspersonal "dringend empfohlen wird" als Arbeitsunfall gewertet werden?

Was war passiert? Die Mitarbeiter einer Klinik wurden angehalten, sich gegen die neue Grippe (seinerzeit H1N1) zu impfen. Eine Mitarbeiterin erlitt durch die Impfung unter anderem einen Herzbeutelinfekt sowie neurologische Schäden mit der Folge, dass die Mitarbeiterin ihren Beruf (Krankenschwester) nicht mehr ausüben konnte. Sie begehrte Anerkennung des Impfschadens als Arbeitsunfall.

Wie hat das Gericht entschieden?
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Az.: L 2 U 99/13) entschied, dass hier ein Arbeitsunfall vorliegt. Nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch die STIKO haben die Schweinegrippe-Impfung für Klinikpersonal dringend empfohlen. Der berufliche Bezug sei damit gegeben. Man habe auf eine drohende Pandemie reagieren wollen.
Die Impfung des Klinikpersonals solle zudem…

Online-Angebot der MT im Dialog

Um das Online-Angebot der MT im Dialog uneingeschränkt nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig mit Ihrer DVTA-Mitglieds- oder Abonnentennummer registrieren.

Stellen- und Rubrikenmarkt

Möchten Sie eine Anzeige in der MT im Dialog schalten?

Stellenmarkt
Industrieanzeige