Gewinnung von MTA durch soziale Medien und Headhunter
Doch was ist eigentlich erlaubt?
Sofern die digitalen Medien vom Arbeitgeber genutzt werden, um interessante Kandidaten für eine freie Stelle zu finden oder über Kandidaten mehr zu erfahren, ist zu unterscheiden zwischen freizeitorientierten sozialen Medien (Facebook) und berufsorientierten sozialen Medien (LinkedIn, Xing). Für die Rechtmäßigkeit der Benutzung der Daten ist entscheidend, in welchem Umfang die einzelnen Daten einsehbar sind. Zum Schutz der Interessen des Bewerbers sind personenbezogene Daten grundsätzlich beim Betroffenen zu erheben. Hiervon kann nur abgewichen werden, wenn die Einwilligung des Bewerbers vorliegt oder eine Rechtsvorschrift dies vorsieht. Allein ein öffentliches Profil eines Bewerbers, das jeder Internetnutzer abrufen kann, gewährt dem interessierten…
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