Coronaprämie auf alle Krankenhausmitarbeiter ausgeweitet

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Krankenhäusern, die während der ersten Monate der Corona-Pandemie verhältnismäßig viele mit dem Coronavirus infizierte Patientinnen und Patienten zu versorgen hatten, werden 100 Millionen Euro für Prämienzahlungen zur Verfügung gestellt. Halfpoint - stock.adobe.com
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Die Bundesregierung hat die Coronaprämie, die zunächst für Pflegekräfte im Krankenhaus vorgesehen war, auf alle Krankenhausmitarbeiter ausgeweitet, die während der Pandemie besonders belastet waren.

Der Bundestag hat am 18. September in zweiter und dritter Lesung das „Krankenhauszukunftsgesetz“ (KHZG) beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass der Bund 3 Milliarden Euro bereitstellt, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können. Die Länder sollen weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Mit dem Gesetz wird das durch die Koalition am 3. Juni 2020 beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt.

Der Einsatz von Pflegekräften und anderen Beschäftigten in Krankenhäusern, die durch die Versorgung von mit dem Coronavirus infizierten Patientinnen und Patienten besonders belastet waren, wird, so das Bundesgesundheitsministerium (BMG), finanziell anerkannt. Krankenhäusern, die während der ersten Monate der Corona-Pandemie verhältnismäßig viele mit dem Coronavirus infizierte Patientinnen und Patienten zu versorgen hatten, werden insgesamt 100 Millionen Euro für Prämienzahlungen zur Verfügung gestellt.
„Dabei treffen die Krankenhäuser selbst die Entscheidung über die begünstigten Beschäftigten und über die individuelle Prämienhöhe, die bis zu 1.000 Euro betragen kann“, teilte das BMG mit.

Im Bereich der Pflege werden wesentliche infolge der COVID-19-Pandemie geschaffene und bisher befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung von Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen verlängert.

Das KHZG bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Oktober dieses Jahres in Kraft treten.


Quelle: BMG, 18.09.2020

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