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Blutspendeverbot für Homosexuelle?

Europäischer Gerichtshof
EM-R
Homosexuelle
Der Europpäische Gerichtshof führt aus, dass die im Blutspendeverbot enthaltene sexuelle Ungleichbehandlung zwar aus Gründen des Gesundheitsschutzes grundsätzlich gerechtfertigt sei. Allerdings müsse, sofern möglich, ein milderes Mittel gewählt werden. angellodexo
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Bedenken gegenüber einem pauschalen Blutspendeverbot für Homosexuelle.


Das  Blutspendeverbot für Homosexuelle, das auch in Deutschland gilt, soll dem Schutz vor Infektionskrankheiten dienen. Die Vorschriften gehen auf eine europäische Richtlinie zurück, wonach Personen, „deren Sexualverhalten ein hohes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten birgt“, als Spender nicht infrage kommen (2004/33/EG, dort Anhang 3). Das können zum Beispiel Menschen mit häufig wechselnden Sexualpartnern oder Prostituierte sein, aber auch schwule bzw. bisexuelle Männer, sofern letztere auch gleichgeschlechtlichen Sex haben.


Diese Einschätzung kommt nicht ganz von ungefähr: In Deutschland etwa entfielen im Jahr 2013 nach Zahlen des Robert Koch-Instituts rund drei von vier HIV-Neuinfektionen auf homosexuelle Männer, trotz des vergleichsweise…

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