Arbeitsunfähigkeit und Folgen des EuGH-Urteils zur Arbeitszeit
Was war passiert?
Ein Arbeitnehmer hatte nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums, trotz zweier einschlägiger Abmahnungen, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die fortbestehende Arbeitsunfähigkeit nicht vorgelegt. Er wurde daraufhin ordentlich gekündigt und wehrte sich gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage.
Wie entschied das Gericht?
Das Landesarbeitsgericht Köln entschied mit Urteil vom 16. August 2018 (7 Sa 793/17), dass ein Arbeitnehmer grundsätzlich auch nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums verpflichtet ist, eine fortbestehende krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit durch Vorlage ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nachzuweisen. Die auf die Verletzung der arbeitsvertraglichen Nebenpflicht zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen…
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