Patienten, die aufgrund von Alkoholmissbrauch und -abhängigkeit von akutem Leberversagen bedroht sind, haben wegen der in Deutschland geltenden Kriterien für eine Organtransplantation und dem gleichzeitigen Mangel an Spenderorganen derzeit faktisch keine Chance auf eine neue Leber. Die Überlebensrate bei alkoholinduziertem Leberversagen ist vergleichsweise gering - nur 25 Prozent der Patienten leben mit der Diagnose länger als drei Monate. Deswegen hat sich die Klinik für Transplantationsmedizin am UKM (Universitätsklinikum Münster) unter Leitung von Prof. Hartmut Schmidt dazu entschlossen, an einer internationalen Studie teilzunehmen, die diesen Patienten das Überleben sichern kann.
Die ELAD®-Studie wird in rund 40 Studienzentren in Europa und den USA durchgeführt. Ein alternatives Therapieverfahren, bei dem – ähnlich wie bei einer künstlichen Leber – das Blut von einer Maschine „gewaschen“ wird, verspricht eine Erholung des Organs. „Wir sehen im ELAD-Verfahren eine reelle Chance für Patienten, die generell mit einem alkoholinduzierten Leberversagen eine sehr schlechte Prognose haben. Weil diese Patienten oft von der Möglichkeit einer Transplantation ausgeschlossen sind, stand uns bisher für ihre Behandlung nur eine symptomorientierte Therapie zur Verfügung, beispielsweise mit der entzündungshemmenden Gabe von Kortison. Wir haben nun – wenn auch zunächst im Testlauf – eine Alternative“, sagt Dr. Christian Wilms, Oberarzt der Klinik für Transplantationsmedizin.
Blutzellen aus dem Plasma separiert
Das ELAD®-System separiert dabei zunächst über einen zentralvenösen Zugang Blutzellen aus dem Plasma. Danach werden diesem Filtrat durch ELAD Hepatozyten zugeführt, die die Zellregeneration der Leber unterstützen sollen. Hepatozyten sind funktionelle Leberstammzellen, die sich im Falle einer Leberschädigung verstärkt teilen. Die Behandlung mit ELAD dauert bis zu fünf Tage, danach sollte sich die Leberentzündung zurückgebildet haben.
Um als Proband an der Studie teilnehmen zu können, müssen zudem gewisse Kriterien erfüllt sein: So darf der Patient nicht über 50 Jahre alt und seine Nierenfunktion nicht eingeschränkt sein. „Angesichts der Hilflosigkeit, mit denen man als Arzt diesen Patienten gegenüber stand, gibt das neue Verfahren aber Anlass zur Hoffnung“, so Wilms. (idw, red)
Info:
Patienten mit alkoholinduzierter Leberdekompensation unterliegen laut den Transplantationsrichtlinien einer Alkohol-Karenzpflicht von sechs Monaten, bevor sie für eine Organtransplantation gelistet werden können. Der Gesetzgeber will so sicherstellen, dass sich die Leber der Patienten bei einer Alkoholabstinenz eigenständig wieder erholen kann. Demgegenüber steht die vergleichsweise geringe drei-Monats-Überlebensrate der Betroffenen von nur ca. 25 Prozent.
Hier finden Sie ein englisches Erklärvideo zum ELAD-Verfahren: https://youtu.be/YkfIrYX4GPU
Artikel teilen