Datenschutz bei Gesundheits-Apps

Bundesärztekammer unterstützt Vorstoß der Bundesregierung
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Gesundheits-Apps
Die Bundesärztekammer warnt vor Bestrebungen der gesetzlichen Krankenkassen, Daten aus Gesundheits-Apps und Fitness-Trackern in der geplanten elektronischen Gesundheitsakte zu sammeln. Fotolia/ Peter Atkins
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Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will sich für mehr Datensicherheit bei Smartphone-Apps einsetzen.

„Sensible Gesundheitsdaten sind heiß begehrt. Deshalb muss sichergestellt sein, dass niemand unwissentlich mit persönlichen Daten für scheinbar kostenlose Gesundheits-Apps bezahlt.“ So kommentierte Bundesärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery  Medienberichte, nach denen sich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bei seinen europäischen Amtskollegen für mehr Datensicherheit bei Smartphone-Apps einsetzen will. Erst vor zwei Wochen hatte der Deutsche Ärztetag in Hamburg mehr Transparenz für Nutzer von Gesundheits-Apps gefordert. „Es ist gut, dass nun auch die Bundesregierung dieses wichtige Thema aufgreift“, sagte Montgomery.

Zahlreiche Plattformen bieten mittlerweile Anwendungen im Bereich Lifestyle und Medizin an. Viele dieser Apps können bei Prävention, Diagnostik und Therapie nützlich sein. Sie bergen aber auch Risiken im Hinblick auf die Zuverlässigkeit und die Sicherheit der Daten.

Montgomery hob hervor, dass auch Gesundheits-Apps von privaten Krankenversicherungsunternehmen oder von gesetzlichen Krankenkassen den geforderten Qualitätsstandards unterliegen müssten. Daten aus diesen Anwendungen dürften nicht zur individuellen Risikoadjustierung privater Krankenversicherungstarife eingesetzt werden. Der Bundesärztekammer-Präsident warnte in diesem Zusammenhang vor Bestrebungen von gesetzlichen Krankenkassen, Daten aus Gesundheits-Apps und Fitness-Trackern in der geplanten elektronischen Patientenakte zu sammeln und diese von den Krankenkassen verwalten zu lassen. Montgomery: „Patientenakten dienen der ärztlichen Versorgung und gehören nicht in die Hände der Krankenkassen.“

Quelle: Pressemitteilung Bundesärztekammer, 07.06.2016

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