Das Blutspendeverbot für Homosexuelle, das auch in Deutschland gilt, soll dem Schutz vor Infektionskrankheiten dienen. Die Vorschriften gehen auf eine europäische Richtlinie zurück, wonach Personen, „deren Sexualverhalten ein hohes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten birgt“, als Spender nicht infrage kommen (2004/33/EG, dort Anhang 3). Das können zum Beispiel Menschen mit häufig wechselnden Sexualpartnern oder Prostituierte sein, aber auch schwule bzw. bisexuelle Männer, sofern letztere auch gleichgeschlechtlichen Sex haben.
Diese Einschätzung kommt nicht ganz von ungefähr: In Deutschland etwa entfielen im Jahr 2013 nach Zahlen des Robert Koch-Instituts rund drei von vier HIV-Neuinfektionen auf homosexuelle Männer, trotz des vergleichsweise…
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