Universitätsklinika loben Berufung der Krankenhauskommission

Empfehlungen als Basis für Krankenhausreformen ab 2023
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Universitätsklinika begrüßen Berufung der Krankenhaus-Kommission
Die Experten-Kommission kann zügig mit ihrer Arbeit zur Vorbereitung einer Krankenhausreform starten. © MQ-Illustrations, Stock.adobe.com
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Die deutschen Universitätsklinika begrüßen den Start der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“, die am 2. Mai von Bundesgesundheitsminister Prof.  Karl Lauterbach einberufen wurde.

Besetzt ist die Kommission laut Bundesgesunheitsministerium (BMG) mit 15 Expertinnen und Experten aus der Versorgung (Pflege und Medizin), der Ökonomie, der Rechtswissenschaften und einem an das BMG angebundenen Koordinator. Erarbeitet werden sollen schriftliche Stellungnahmen zu einzelnen Fragen der Krankenhausversorgung. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sollen dieEmpfehlungen Grundlagen für Krankenhausreformen ab dem Jahr 2023 werden. 

Rolle der Universitätsklinika gewürdigt

„Es ist gut, dass die Expertenkommission steht und jetzt zügig mit ihrer wichtigen Arbeit zur Vorbereitung einer Krankenhausreform starten kann“, sagt Professor Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD). „Der Minister hat explizit die Rolle der Universitätsklinika gewürdigt, die entsprechend des Koalitionsvertrages als höchste Versorgungsstufe etabliert werden müssen. So sichern wir auch in Zukunft eine hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten“, so Jens Scholz weiter.

Juristische Expertise

Ebenfalls positiv sehen die Universitätsklinika, dass auch die juristische Expertise in der Kommission nicht zu kurz kommt. „So kann die rechtliche Ausgestaltung der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern direkt mitgedacht werden“, so Jens Bussmann, Generalsekretär des VUD.

Quellen: BMG, Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD)

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