Stufenzuordnung bei Vorbeschäftigung in Teilzeit

Stufenzuordnung
E-MR
Einschlägige Berufserfahrung
Um einschlägige Berufserfahrung handelt es sich, wenn die frühere Tätigkeit im Wesentlichen unverändert fortgesetzt wird Gerhard Seybert/fotolia
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Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter im Hochschulbereich muss bei Teilzeitarbeit nicht mit einem bestimmten Mindestumfang beschäftigt werden, um im Rahmen der Zuordnung zu einer Entgeltstufe einschlägige Berufserfahrung zu erwerben.

 
Die Parteien streiten über die Stufenzuordnung des Klägers, eines wissenschaftlichen Mitarbeiters, dessen Arbeitsverhältnis sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in der jeweiligen Fassung richtet. Der Kläger war in Teilzeit an der Uni A für ein Jahr tätig und wechselte dann zur Uni B, die ihm die Vorbeschäftigungszeit aufgrund der Teilzeittätigkeit nicht anerkennen wollte. Mit der Klage begehrt der Kläger daher nach der Stufe 2 der für ihn maßgebenden Entgeltgruppe vergütet zu werden, da er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr zu einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes verfügt (Anmerkung der Autorin: vereinfachte Falldarstellung).

Wie entschied das Gericht?

Das Gericht stellte fest, dass der Kläger bei der…

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