Der Tarifvertrag trifft keine konkrete Aussage zu einer Rückzahlungsverpflichtung. Es ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass in einer Qualifizierungsvereinbarung für den Fall der vorzeitigen Beendigung, eine Rückzahlungsverpflichtung von Kosten der Qualifizierung vereinbart werden kann (zum Beispiel BAG 5. Dezember 2002 AP BBiG § 19 Nr. 2). Bislang hat die Rechtsprechung vorausgesetzt, dass die Vereinbarung vor Aufnahme der Qualifizierungsmaßnahme getroffen wurde. Eine erst nach Beginn der Qualifizierungsmaßnahme abgeschlossene Rückzahlungsvereinbarung war unwirksam (BAG 9. Dezember 1992 – 5 AZR 158/929).
Dies hat nun das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen anders gesehen. In seinem Urteil vom 23. Februar 2022 (8 Sa 229/21) hält das LAG fest, dass der Umstand, dass die…
Dann nutzen Sie jetzt unser Probe-Abonnement mit 3 Ausgaben zum Kennenlernpreis von € 19,90.
Jetzt Abonnent werden