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Neue Urteile und Gesetze

Neues aus der Rechtsprechstunde
Elske Müller-Rawlins
Neue Urteile und Gesetze
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Haben Leitende Lehrkräfte und Lehrkräfte ohne Hochschulausbildung nach Inkrafttreten des neuen MT-Berufe-Gesetzes am 1. Januar 2023 Bestandsschutz oder müssen sie sich nachqualifizieren?

Diese Frage ist uns vermehrt in der Rechtsprechstunde, aber auch bei anderen Veranstaltungen gestellt worden. Die Antwort ist nein. Sofern diese die in § 74 Abs. 3 MT-Berufe-Gesetz (MTBG) benannten Voraussetzungen am 1. Januar 2023 erfüllen, bedarf es keiner Nachqualifizierung! § 74 MTBG bezieht sich in Abs. 3 auf die persönlichen Voraussetzungen.

Die Mindestanforderungen an Schulen in § 18 Abs. 2 gelten für Personen als erfüllt,

  1. die am 31. Dezember 2022 rechtmäßig eine Schule für technische Assistenten in der Medizin leiten,
  2. die am 31. Dezember 2022 rechtmäßig an einer Schule für technische Assistenten in der Medizin unterrichten oder
  3. die am 31. Dezember 2022 über die Voraussetzungen und erforderlichen Qualifikationen für die Leitung oder die Tätigkeit als Lehrkraft verfügen.

Der…

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