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Medizinisch notwendiger Rücktransport

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Krankenrücktransport
Krankenrücktransport Eric Salard, CC BY-SA 2.0, Ausschnitt
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Eine Auslandskrankenversicherung muss den Rücktransport bei unterbliebener Notoperation zahlen.

Die Klägerin hatte eine Auslandskrankenversicherung, nach deren Versicherungsbedingungen sie bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland die entstandenen, den üblichen Fahrpreis übersteigenden, Kosten erstattet erhält.

Die Klägerin erkrankte in Lissabon, wo sie arbeitete. Die behandelnden Ärzte diagnostizierten aufgrund erhöhter Werte von CRP (C-reaktives Protein) im Blut eine Infektion, die mit Antibiotika behandelt wurde. Der Zustand der Klägerin verschlechterte sich. Es gab Anzeichen einer Sepsis, weshalb sie stationär aufgenommen wurde. Ein dringend erforderlicher operativer Eingriff unterblieb.

Die Klägerin ließ sich am nächsten Morgen nach Düsseldorf fliegen und wurde in einer Krefelder Klinik noch am selben Tag notfallmäßig…

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