Impfpflicht für MT(A)-Berufe oder alle?
Gibt es eine Rechtsgrundlage für die Impfpflicht?
Die Impfpflicht an sich stellt zunächst einen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 II 1 GG dar. Zum einen durch die Impfung (Einstich durch die Spritze) und zum anderen wegen der gesundheitlichen Nebenwirkungen des Impfstoffs. Während der Einstich in der Regel als harmloser Eingriff in die körperliche Unversehrtheit angesehen wird, wird bei möglichen Nebenwirkungen, zum Beispiel bei der Masernimpfung, von einem „Eingriff mittlerer Intensität“ gesprochen. Aufgrund dieser Eingriffsintensität der Impfpflicht in Grundrechte wird vertreten, dass die in § 20 VI, VII Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelte Verordnungsermächtigung nicht für eine generelle Impfpflicht genügt, sondern einer gesetzlichen Regelung…
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