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Rechtliche Pflichten beim Umgang mit Medizinprodukten
Iris Frings
Titelbild des Fachbeitrags zum Schwerpunktthema Qualitätsmanagement, speziell zu den rechtlichen Pflichten beim Umgang mit Medizinprodukten
© andrey, stock.adobe.com
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Medizinische Technologinnen und Technologen (MT) wenden in ihrem Berufsalltag verschiedene Medizinprodukte an. Dabei darf nicht unterschätzt werden, dass sie beim Umgang mit Medizinprodukten eine Reihe von Pflichten zu beachten haben. Da die Gruppe der Medizinprodukte sehr heterogen ist, ist es für den richtigen Umgang prinzipiell von Bedeutung, dass MT die Medizinprodukte ihres Arbeitsgebietes als solche erkennen.

Zusammenfassung

Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) legt im Wesentlichen die rechtlichen Anforderungen bei der Anwendung von Medizinprodukten am Menschen fest [1]. Medizinische Technologinnen und Technologen der Fachrichtungen Laboratoriumsmedizin (MTL), Radiologie (MTR) und Funktionsdiagnostik (MTF) stehen somit vor der Herausforderung, dieser gerecht zu werden. Neben der MPBetreibV stellt die Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung (MPAMIV) [2] Regeln auf. Jene Anforderungen, die für den Berufsalltag von MTL, MTR und MTF bedeutsam sind, werden beleuchtet.

Schlüsselwörter: MT-Berufe, Medizinprodukte, Medizinprodukte-Betreiberverordnung, Vorkommnis

Abstract

The German “Medizinprodukte-Betreiberverordnung” (MPBetreibV) essentially defines the legal requirements for the use of medical devices on humans [1]. Medical technologists in the fields of laboratory medicine (MTL), radiology (MTR) and functional diagnostics (MTF) are therefore faced with the challenge of meeting them. In addition to the MPBetreibV, the German “Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung” (MPAMIV) [2] sets rules. Those requirements that are important for the everyday work of MTL, MTR and MTF are highlighted.

Keywords: Medical technologists, medical devices, German Medical Devices Operator Ordinance, incident

DOI: 10.53180/MTIMDIALOG.2023.0104

 

Entnommen aus MT im Dialog 2/2023

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