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Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

Durch die Regelung von Mehrarbeit und Überstunden im TVöD-K?
Elske Müller-Rawlins
Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten
© fotomek – stock.adobe.com
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Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-K) ‧enthält für Teilzeitbeschäftigte, die ungeplant über ihre vertragliche Arbeitszeit hinaus arbeiten, für den Freizeitausgleich und die Vergütung, die diese Stunden betreffen, andere Regelungen als für den Ausgleich und die Vergütung von Überstunden bei Vollzeitbeschäftigten.

Was war passiert?

Die Klägerin war als Pflegekraft in Teilzeit bei der beklagten Klinik mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 32 Stunden beschäftigt. Sie erbrachte Wechselschicht- beziehungsweise Schichtarbeit nach einem monatlichen Dienstplan. Die Klägerin leistete im Zeitraum Januar bis Juni 2017 sowohl über ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus im Dienstplan vorgesehene (geplante) Arbeitsstunden als auch im Dienstplan nicht vorgesehene (ungeplante) Arbeitsstunden, ohne dabei jedoch die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von Vollbeschäftigten zu überschreiten. Als Vergütung erhielt sie das anteilige tarifliche Tabellenentgelt. Sie begehrte darüber hinaus Überstundenzuschläge auf der Grundlage der § 7 Abs. 8 Buchst. c, § 8 Abs. 1 Sätze 1, 2 Buchst. a TVöD-K. Sie vertrat die…

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