Zusammenführung von Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung

Stellungnahme
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Der DVTA beabsichtigt, eine Stellungnahme zur Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom abzugeben.

Der DVTA beabsichtigt, gemeinsam mit der DRG und dem VMTB, eine Stellungnahme zur Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5.12.2013 in deutsches Recht abzugeben. Mit der Richtlinie soll eine Zusammenführung der Röntgenverordnung und der Strahlenschutzverordnung erfolgen. Wir werden Sie über den Fortgang unterrichten.


Vorstand
Vorstandsreferentin

DVTA-ServiceBerufspolitik 11/2015

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