Was erwarten Patienten vom E-Health-Gesetz?
Das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (E-Health-Gesetz) trat bereits Anfang 2016 in Kraft. Mit dem Gesetz sollen Informations- und Kommunikationstechnologien in der medizinischen Versorgung etabliert und die digitale Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen vorangebracht werden. So will der Gesetzgeber einerseits die Ärzte durch eine zusätzliche Vergütung motivieren, verstärkt digitale Medien für ihre Patientenkontakte zu nutzen. Andererseits sollen Patienten vermehrt die Möglichkeit erhalten, beispielsweise Arzttermine über die Praxis-Homepage, per E-Mail oder über WhatsApp zu vereinbaren.
Des Weiteren sollen Patienten in Zukunft auf der Suche nach krankheitsbezogenen Informationen auf der Website ihres Arztes fündig werden oder von ihm eine Empfehlung auf öffentlich zugängliche Gesundheitsforen erhalten. Ein weiterer Baustein der Verordnung ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die künftig die gesamte Patientenakte enthalten soll. Bis jetzt können auf der Karte ein Medikationsplan und Notfalldaten gespeichert werden.
Die Ausgestaltung des E-Health-Gesetzes wurde weitestgehend von professionellen Akteuren im Gesundheitswesen, also von Ärzteverbänden und Politikern vorgenommen. Die Patienten wurden, wenn überhaupt, nur in rudimentären Umfragen nach ihren Bedürfnissen und Wünschen befragt, kritisiert der Wirtschaftswissenschaftler Philip von Wedel. Er hat „Die Digitalisierung der Arzt-Patienten-Beziehung in Deutschland“ im Rahmen seiner Masterarbeit an der WHU Otto Beisheim School of Management in Vallendar bei Koblenz näher untersucht.
Die Idee einer elektronischen Krankenakte stieß auf hohe Zustimmung
In einem „Discrete-Choice-Experiment“, einem wirtschaftswissenschaftlichen Instrument zur Analyse von Präferenzen, hat von Wedel in drei Hausarztpraxen 57 Patienten ausführlich interviewt. 16 weitere Personen nahmen an einer Onlineerhebung teil. Neben ihren Wünschen war es von Wedel wichtig zu erfahren, was die Patienten für neue digitale Angebote aus eigener Tasche zu zahlen bereit wären. Dies ist in wirtschaftswissenschaftlichen Untersuchungen ein Maß für den Nutzwert: Je größer der Nutzen, desto mehr ist ein Mensch bereit, dafür zu zahlen.
Die Präferenzen der Patienten deckten sich nur teilweise mit den Angeboten des Gesetzgebers. So würden die Patienten Termine gern über die Webseite des Arztes vereinbaren, eine Kommunikation über WhatsApp lehnten sie jedoch ab. Infos vom Hausarzt würden die meisten lieber per E-Mail oder auf der Webseite erhalten. Informationen aus öffentlich zugänglichen Gesundheitsforen, standen sie hingegen skeptisch gegenüber. E-Mails sind nach von Wedels Befragung für viele Patienten ein guter Kommunikationskanal für die Folgebetreuung. Textchats oder eine Videosprechstunde lehnten viele jedoch ab. Ganz wichtig sei es den Patienten, dass die Kommunikation direkt mit dem Arzt erfolgt und nicht über die Medizinische Fachangestellte, so von Wedel weiter.
Die Speicherung von Notfalldaten auf der Gesundheitskarte, in denen zum Beispiel bestehende Arzneimittelunverträglichkeiten aufgeführt sind, würde vielen Patienten ein sicheres Gefühl geben. Auch die Idee einer elektronischen Krankenakte stieß auf hohe Zustimmung. Dem schon eingeführten Medikationsplan, der nach dem Willen des Gesetzgebers Fehler bei der Einnahme von Medikamenten verhindern soll, können nach den Ergebnissen der Untersuchung nur wenige etwas abgewinnen.
Viele Patienten würden digitale Angebote nicht annehmen
Den größten Nutzwert maßen die Patienten der digitalen Krankenakte bei. Dafür würden sie im Durchschnitt einmalig 65,50 Euro mehr zahlen als für einen Medikationsplan. Die Einsicht und die Bearbeitung der Akte wäre ihnen ebenfalls einmalig 30 Euro wert. Für eine telemedizinische Betreuung würden sie 56,28 Euro im Monat ausgeben. Diese müsste, so der Wunsch der Befragten, allerdings durch einen Arzt erfolgen. Ein kontinuierlicher Datenaustausch mit dem Arzt wäre den Patienten 38,22 Euro monatlich wert.
Für von Wedel lassen die Ergebnisse erhebliche Diskrepanzen zwischen den Prioritäten des „E-Health-Gesetzes“ und den Präferenzen der Patienten erkennen. Er befürchtet, dass viele Patienten die Angebote nicht annehmen werden, was die Effektivität des Gesetzes infrage stelle.
P. von Wedel et al.:
Die Digitalisierung der Arzt-Patienten Beziehung in Deutschland:
Ein Discrete Choice Experiment zur Analyse der Patientenpräferenzen bezüglich digitaler Gesundheitsleistungen.
Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement 2018; online erschienen am 20.2.2018
Quelle: fzm, März 2018
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