Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, erklärt: „Die Inhalation des Dampfs nikotinhaltiger E-Produkte birgt einerseits das Risiko der Entwicklung einer Abhängigkeit von Nikotin, andererseits belastet Nikotin als Zellgift den Körper nachhaltig und schafft erhebliche gesundheitliche Risiken, vor allem für das Herz-Kreislauf-System. Darüber hinaus steht Nikotin im Verdacht, die Entstehung und das Wachstum von Krebszellen zu fördern. Vom Konsum nikotinhaltiger E-Produkte ist daher unbedingt abzuraten. Diese gehören aufgrund des hohen Abhängigkeitspotenzials von Nikotin vor allem nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen.“
Die süßen Aromen der nikotinhaltigen Liquids der E-Zigaretten in Geschmacksrichtungen wie Mango, Bubble Gum oder Cola können den Eindruck vermitteln, es handle sich dabei um harmlose Lifestyle-Produkte. In Deutschland ist Minderjährigen der Konsum von E-Zigaretten gemäß Jugendschutzgesetz (§ 10 JuschG) grundsätzlich verboten. Dennoch zeigen Studienergebnisse der BZgA aus dem Jahr 2016, dass rund 13 Prozent der 12- bis 17-Jährigen in ihrem Leben schon einmal E-Zigaretten ausprobiert haben. Von einem Konsum in den vergangenen 30 Tagen berichten 4,2 Prozent der befragten Jugendlichen.„Eine von der BZgA initiierte Studie konnte belegen, dass Jugendliche, die E-Zigaretten konsumieren, eher dazu neigen, mit dem Rauchen von Tabakzigaretten zu beginnen. Aktuell liegt die Raucherquote bei Jugendlichen bundesweit auf dem historischen Tiefstand von 7,4 Prozent. Diesen Präventionserfolg gilt es vor dem Hintergrund und den Versuchungen der stets neuen Nikotinprodukte im Markt nicht zu gefährden“, betont Dr. Thaiss.
Telefonische Beratung der BZgA zur Rauchentwöhnung:
Kostenfreie Rufnummer - auch aus dem Mobilfunknetz: 0 800 8 31 31 31
Servicezeiten: Montag bis Donnerstag von 10-22 Uhr, Freitag bis Sonntag von 10-18 Uhr
Informationsmaterialien der BZgA zum Thema Rauchausstieg:
- „Ja, ich werde rauchfrei!“
- „Rauchfrei durchs Leben“
- „Schluss mit Rauchen“
Kostenlose Bestellung der BZgA-Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
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Fax: 0221 899 225 7, E-Mail: order@bzga.de
Der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik hat außerdem einen kostenfreien Ratgeber “Gilt ein Rauchverbot im Auto in Deutschland" herausgegeben. Er ist hier erhältlich.
Quelle: BZgA, 07.03.2019
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