Der Anteil der AOK-Mitglieder mit Kinderpflegekrankengeld ist in den letzten fünf Jahren um 47 Prozent gestiegen. Besonders oft wird Kinderpflegekrankengeld im Osten Deutschlands beansprucht. Während in Dresden 10,2 Prozent aller Mitglieder diese Leistung wahrgenommen haben, waren es in Gelsenkirchen gerade einmal ein Prozent. „Mütter in den neuen Bundesländern kehren nach der Geburt ihrer Kinder früher in den Beruf zurück als in den alten Bundesländern und sind insgesamt häufiger Vollzeit erwerbstätig“, so Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO).
Während im Jahr 2012 nur 1,9 Prozent aller AOK-Mitglieder das Kinderpflegekrankengeld nutzten, waren es 2016 bereits 2,8 Prozent. Somit haben von den 12,5 Millionen erwerbstätigen AOK-Mitgliedern mehr als 340.000 mindestens einmal Kinderpflegekrankengeld in Anspruch genommen. Nach wie vor sind es zwar vor allem die Mütter, die ihr krankes Kind pflegen. Jedoch steigt der Anteil der Männer, die Kinderpflegekrankengeld beanspruchen, seit 2012 kontinuierlich an: Von 25 auf fast 29 Prozent im Jahr 2016.
Regional gibt es große Unterschiede bei der Inanspruchnahme von Kinderpflegekrankengeld. Besonders in den großen Städten im Osten Deutschlands liegt der Anteil deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. In den acht größten Städten Ostdeutschlands nahmen im Schnitt 6,9 Prozent aller Beschäftigten mindestens einmal im Jahr Kinderpflegekrankengeld in Anspruch, in den westlichen großen Städten waren es hingegen im Durchschnitt nur 1,6 Prozent der Beschäftigten.
Inanspruchnahme vor allem im Osten Deutschlands
An der Spitze lag Dresden mit 10,2 Prozent der AOK-Mitglieder, Schlusslichter waren Duisburg und Gelsenkirchen (1,1 und 1 Prozent aller Mitglieder). „Für dieses Phänomen dürfte die jahrzehntelange Tradition der Müttererwerbstätigkeit in Ostdeutschland eine wichtige Rolle spielen“, erläutert Helmut Schröder. „In den neuen Bundesländern ist die Erwerbstätigenquote der Mütter in allen Familienphasen höher als in Westdeutschland. Damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, Kinderpflegekrankengeld in Anspruch nehmen zu müssen.“
Kinderkrankengeldfälle zeichnen sich durch kurze Fehlzeiten im Beruf aus. Eltern, die wegen eines kranken Kindes fehlen, sind durchschnittlich 2,3 Tage je Krankheitsfall abwesend: Bei knapp 82 Prozent dieser Fehlzeiten werden drei Tage nicht überschritten. Im Vergleich dazu dauert die krankheitsbedingte Fehlzeit eines erwerbstätigen AOK-Mitgliedes im Durchschnitt 11,7 Tage je Fall.
Auch der Ausbildungsabschluss hat einen Einfluss darauf, ob Kinderpflegekrankengeld beantragt wird: So haben nur 1,2 Prozent der AOK-Mitglieder ohne einen beruflichen Ausbildungsabschluss dieses Angebot in Anspruch genommen. Liegt hingegen ein akademischer Abschluss vor, steigt dieser Anteil auf 5,6 Prozent. „Der gesetzliche Leistungsanspruch des Kinderpflegekrankengeldes bietet gerade bei den klassischen Kinderkrankheiten eine sinnvolle Unterstützung für berufstätige Eltern und kann helfen, Belastungsfaktoren, wie Finanzknappheit oder psychische Anstrengungen, im Zaum zu halten“, so Helmut Schröder.
Eltern können bis zum zwölften Geburtstag ihres gesetzlich versicherten Kindes jeweils bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr Krankengeld bei Erkrankung des Kindes von ihrer Krankenkasse beziehen, wenn sie aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben und wenn diese keine andere im Haushalt lebende Person übernehmen kann. Bei Alleinerziehenden sind es bis zu 20 Arbeitstage. Leben mehrere Kinder im Haushalt liegt der Anspruch bei maximal 25 beziehungsweise 50 Arbeitstagen für Alleinerziehende.
Quelle: WIdO, 28.03.17
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