Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte

Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz
Kli
Newsletter­anmeldung

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Der MT-Dialog-Newsletter informiert Sie jede Woche kostenfrei über die wichtigsten Branchen-News, aktuelle Themen und die neusten Stellenangebote.


* Pflichtfeld

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz, PpSG) sollen spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege erreicht werden  

Die Eckpunkte zum Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege bilden die Grundlage für den Referentenentwurf des Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetzes. Die darin vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Krankenpflege im Krankenhaus, der Altenpflege in Pflegeeinrichtungen und der betrieblichen Gesundheitsförderung für Pflegekräfte sowie zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf werden nun im PpSG gesetzlich geregelt.

“Wir haben verstanden – Wir schaffen neue Stellen. Wir suchen nach Wegen, neue Pflegekräfte zu finden. Und wir sorgen für eine bessere Bezahlung. Unser Ziel sind konkrete Verbesserungen im Arbeitsalltag der Pflegekräfte. Denn sie leisten jeden Tag Großartiges“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Für Krankenhäuser wird künftig jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett vollständig finanziert.

Verbesserungen für die Pflege im Krankenhaus
  • Jede zusätzliche Pflegekraft wird finanziert.
  • Tarifsteigerungen werden voll refinanziert
  • Vergütungen von Azubis in der (Kinder-)Krankenpflege im ersten Ausbildungsjahr werden vollständig refinanziert

 
Jede vollstationäre Altenpflegeeinrichtung in Deutschland soll im Rahmen des Sofortprogramms profitieren und mehr Personal bekommen (13.000 Pflegekräfte).

Jede Altenpflegeeinrichtung soll mehr Personal bekommen
  • bis 40 Bewohner: halbe Stelle
  • 41 bis 80 Bewohner: eine Stelle
  • 81 bis 120 Bewohner: anderthalb Stellen
  • ab 120 Bewohner: zwei Stellen



Quelle: BMG, 27.06.2018

Artikel teilen

Online-Angebot der MT im Dialog

Um das Online-Angebot der MT im Dialog uneingeschränkt nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig mit Ihrer DVTA-Mitglieds- oder Abonnentennummer registrieren.

Stellen- und Rubrikenmarkt

Möchten Sie eine Anzeige in der MT im Dialog schalten?

Stellenmarkt
Industrieanzeige