Die Eckpunkte zum Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege bilden die Grundlage für den Referentenentwurf des Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetzes. Die darin vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Krankenpflege im Krankenhaus, der Altenpflege in Pflegeeinrichtungen und der betrieblichen Gesundheitsförderung für Pflegekräfte sowie zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf werden nun im PpSG gesetzlich geregelt.
“Wir haben verstanden – Wir schaffen neue Stellen. Wir suchen nach Wegen, neue Pflegekräfte zu finden. Und wir sorgen für eine bessere Bezahlung. Unser Ziel sind konkrete Verbesserungen im Arbeitsalltag der Pflegekräfte. Denn sie leisten jeden Tag Großartiges“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Für Krankenhäuser wird künftig jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett vollständig finanziert.
- Jede zusätzliche Pflegekraft wird finanziert.
- Tarifsteigerungen werden voll refinanziert
- Vergütungen von Azubis in der (Kinder-)Krankenpflege im ersten Ausbildungsjahr werden vollständig refinanziert
Jede vollstationäre Altenpflegeeinrichtung in Deutschland soll im Rahmen des Sofortprogramms profitieren und mehr Personal bekommen (13.000 Pflegekräfte).
- bis 40 Bewohner: halbe Stelle
- 41 bis 80 Bewohner: eine Stelle
- 81 bis 120 Bewohner: anderthalb Stellen
- ab 120 Bewohner: zwei Stellen
Quelle: BMG, 27.06.2018
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