Jeder Dritte arbeitet ohne Vereinbarung gelegentlich von zu Hause aus. Dieses ungeregelte Arbeiten von zu Hause geht häufig mit hoher Arbeitsbelastung und Überstunden einher. Daher ist es für die Gesundheit und Work-Life-Balance von Beschäftigten wichtig, die Arbeit von zu Hause gut zu gestalten und die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten zu berücksichtigen.
Zudem gaben in einer Arbeitszeitbefragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 2017 etwa 60 Prozent der abhängig Beschäftigten an, dass sie nicht in Homeoffice arbeiten möchten. Diese und weitere Ergebnisse enthält der baua: Bericht kompakt "BAuA-Arbeitszeitbefragung: Telearbeit in Deutschland", den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin jetzt veröffentlicht hat.
Reduktion von Pendelzeiten
Betrieblich vereinbarte Telearbeit ist nur einer kleinen Gruppe von etwa zwölf Prozent der Beschäftigten möglich. Für diese Beschäftigten ist Homeoffice ein Instrument, um Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. So nutzen die Beschäftigten Telearbeit etwa, um lange Pendelwege zu vermeiden. 21 Prozent der Fernpendler (Beschäftigte mit einem Arbeitsweg von mindestens zwei Stunden täglich) arbeiten an mindestens einem Tag pro Woche in Homeoffice.
Insgesamt zeigt sich, dass sich bei Beschäftigten mit betrieblich vereinbarter Telearbeit Ressourcen, wie beispielsweise selbstbestimmte Arbeitszeiten, Reduktion von Pendelzeiten oder soziale Unterstützung durch Kollegen, und Belastungen, wie Überstunden oder erweiterte Erreichbarkeit, die Waage halten.
Ein weitaus größerer Teil der Beschäftigten (31 Prozent) arbeitet gelegentlich ohne eine betriebliche Vereinbarung von zu Hause. Diese Beschäftigten arbeiten jedoch länger und mit höherer Intensität als Beschäftigte mit einer Vereinbarung über Telearbeit.
Konkrete Telearbeitsvereinbarungen
Die Ergebnisse legen nahe, dass diese Beschäftigten ihre Arbeit mit nach Hause nehmen, wenn sie die Arbeit in der regulären Arbeitszeit nicht bewältigen können. Außerdem werden Beschäftigte ohne Vereinbarung häufiger in ihrer Freizeit beruflich kontaktiert. Bei ihnen überwiegen insgesamt die belastenden Arbeitsanforderungen, da sie zum Teil über weniger Ressourcen verfügen - es ist ihnen zum Beispiel seltener möglich, die eigene Arbeit und Arbeitszeit mitzubestimmen.
Die Autorinnen und Autoren der Studie weisen darauf hin, dass auch bei der Arbeit von zu Hause die geltenden arbeitszeitgesetzlichen Regelungen einzuhalten sind. Dementsprechend muss auch bei Telearbeit auf Tageshöchstarbeitszeiten und auf Ruhezeiten geachtet werden. Konkrete Telearbeitsvereinbarungen können sicherstellen, dass die Beschäftigten von zu Hause nicht über das vereinbarte Ausmaß hinaus arbeiten. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass soziale Kontakte zu Kollegen und Führungskräften erhalten bleiben. Aus arbeitswissenschaftlicher Sicht scheint deshalb ein moderates Ausmaß an Homeoffice, zum Beispiel an einem Tag pro Woche, empfehlenswert.
Quelle: BAuA, 14.02.2020
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