Strategie zur Suizidvorbeugung

Nationale Suizidpräventionsstrategie
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Der Bundesgesundheitsminister will die weiterhin hohe Zahl an Suiziden senken. Jetzt kündigte er als ersten Schritt eine Nationale Suizidpräventionsstrategie an.

Die Bundesregierung hat unter der Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit erstmals eine Nationale Suizidpräventionsstrategie entwickelt, deren Eckpunkte von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgestellt wurden. Zu den geplanten Maßnahmen zählen unter anderem die Vernetzung und Koordination der Suizidprävention, die Etablierung von 24/7 Krisendiensten sowie eine zentrale Rufnummer für Menschen mit akuter Suizidalität.

„Seit gut 20 Jahren nimmt die Zahl der Suizide in Deutschland nicht ab. Rund 10.000 Menschen nehmen sich pro Jahr in Deutschland das Leben. Das Schicksal der Betroffenen, der Angehörigen und Hilfskräfte darf uns nicht egal sein. Wir müssen das gesellschaftliche Tabu von Tod und Suizid überwinden, psychische Erkrankungen von ihrem Stigma befreien und Hilfsangebote besser bündeln. Mit der Nationalen Suizidpräventionsstrategie und unseren Umsetzungsplänen wollen wir für zielgenauere Hilfen und Vorbeugung sorgen“, sagte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD).

„Der heute vorgelegte Maßnahmenkatalog ist ein erster überfälliger Schritt für eine nachhaltige Stärkung der Suizidprävention“, betonte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Klaus Reinhardt. Nun müsse noch in dieser Legislaturperiode die Umsetzung eines umfassenden Suizidpräventionsgesetzes folgen, wie es der Deutsche Bundestag im vergangenen Jahr fraktionsübergreifend fast einstimmig gefordert hatte. „Nur die gesetzliche Verankerung der Suizidprävention sorgt für die notwendige dauerhafte finanzielle Absicherung der einzelnen Maßnahmen“, betonte Reinhardt.

Bundesärztekammer fordert Konkretisierung

Nach Einschätzung der Bundesärztekammer bedürfen etliche Aspekte der vorgelegten Suizidpräventionsstrategie der Konkretisierung. So sei beispielsweise im Hinblick auf die vorgesehene Koordinierungsstelle aufzuzeigen, welche personelle sowie finanzielle Ausstattung notwendig ist, um den vielfältigen Aufgaben im Rahmen der Strategie nachzukommen. Neben vielen guten Ansätzen, insbesondere zu dem Handlungsfeld Gesundheitskompetenz und Empowerment, fehlt der Strategie aus Sicht der BÄK jedoch eine klare Zuordnung, wie bereits vorhandene und gut funktionierende Strukturen der Suizidpräventionsangebote und deren Fortbestand finanziell gesichert werden sollen, nicht zuletzt auch um Doppelstrukturen zu vermeiden.

Hintergrund:
Mit Beschluss des Bundestags-Haushaltsausschusses vom 10. November 2022 wurde die Bundesregierung aufgefordert, den Entwurf einer Nationalen Suizidpräventionsstrategie zu erarbeiten und 2024 vorzulegen. Bereits im Koalitionsvertrag hatte die Ampel vereinbart, das Thema Suizidprävention im Kontext eines Nationalen Präventionsplans umzusetzen. Die Nationale Suizidpräventionsstrategie wird dem Bundestags-Haushaltsausschuss zugeleitet.

Quellen: BMG, BÄK

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